Das Bundesverfassungsgericht stoppt wegen einer Verfassungsbeschwerde vorläufig das deutsche Ratifizierungsgesetz zum Finanzierungssystem der EU bis zum Jahr 2027.
Jens Geier, Vorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Europaabgeordneten:
“Der wirtschaftliche und politische Schaden, den Wiedergänger Bernd Lucke mit seinem Eilantrag gegen das Aufbauprogramm anrichten kann, ist enorm. Die verfassungsändernde Mehrheit des Bundestages macht das Störmanöver aber zur Farce. Denn der Bundestag hat den Beschluss über neue europäische Eigenmittel am Donnerstag mit einer so eindeutigen Mehrheit zum Ausdruck gebracht, dass sie das Bundesverfassungsgericht nicht ignorieren kann. Dieses Ja kann die Zusammenarbeit in Europa vertiefen und stärken. Es ist bedauerlich, dass einem vor vielen Jahren respektablen Ökonomen derart der wirtschaftliche Weitblick und die Einsicht über die eigene Isolierung fehlt.
Bereits am Mittwoch hatte das EU-Parlament seine Zustimmung zur Umsetzung gegeben. In den kommenden Wochen werden auch die letzten EU-Mitgliedstaaten ihren Ratifizierungsprozess abschließen. Damit hätte der Wiederaufbaufonds den Wumms, den er braucht, um den Neustart Europas zu finanzieren.”