Wohnungsunternehmen können künftig unter erleichterten steuerlichen Bedingungen ihre Mieterinnen und Mieter mit eigenproduziertem Strom aus regenerativen Energien versorgen (Mieterstrom). Zudem erhalten Kommunen mit Windkraftanlagen auf ihrem Gebiet künftig einen höheren Anteil an den Gewerbesteuereinnahmen.
Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:
„Die Koalitionsfraktionen haben sich heute auf Neuregelungen im Gewerbesteuerrecht geeinigt, die der Umsetzung eines Entschließungsantrags zur letzten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes dienen. Die Regelungen sollen mit dem Fondstandortgesetz umgesetzt werden.
Vor allem der Gebäudebereich hat sein Potenzial für das Erreichen der Klimaziele noch nicht ausgeschöpft. Das hat die kürzlich vorgelegte Klimabilanz nochmal verdeutlicht. Mieterstrom kann einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor leisten. Mieteinnahmen sind nach geltendem Recht von der Gewerbesteuer befreit. Erzielen Wohnungsunternehmen jedoch Einnahmen aus anderen gewerblichen Tätigkeiten – darunter auch der Erzeugung von Strom –, verlieren sie diese Steuerbefreiung. Künftig sollen Einnahmen aus Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen die Gewerbesteuerbefreiung der Mieteinnahmen nicht gefährden, wenn sie 10 Prozent der Einnahmen aus Vermietung nicht übersteigen. Damit setzen wir einen Anreiz für die Errichtung von Solaranlagen auf Dächern von Wohnhäusern. Das Gleiche gilt auch für den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
Um Kommunen, die Standorte von Windkraftanlagen sind, stärker als bisher an der Gewerbesteuer der Anlagenbetreiber zu beteiligen und die Akzeptanz von Erneuerbare-Energie-Projekten vor Ort zu erhöhen, ändern wir das bestehende Verhältnis der Gewerbesteueranteile von Standortgemeinden und Sitzgemeinden der Betreiberunternehmen zugunsten der Standortkommunen.“