Die Fraktionen von CDU und FDP haben SPD und GRÜNEN am Abend des 21. Januars 2021 einen Entwurf für ein neues Pandemiegesetz zugeleitet. Über diesen Entwurf sollen nun Verhandlungen zwischen den Fraktionen stattfinden. Dieser Entwurf ist der Pressemitteilung beigefügt.
Danach sollte u. a. der bisherige § 11 Abs. 1 geändert werden. Dieser lautet aktuell:
„§ 11
Epidemische Lage von landesweiter Tragweite
(1) Eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite für das Land Nordrhein-Westfalen liegt vor, wenn der Landtag aufgrund der Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit im Land eine epidemische Lage feststellt, die die gesundheitliche und pflegerische Versorgung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen oder wesentlichen Teilen hiervon zu gefährden droht. Im Falle einer Feststellung der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite gilt diese für zwei Monate; sie kann bei Fortbestehen ihrer Voraussetzungen um jeweils zwei Monate durch den Landtag verlängert werden. Der Landtag hebt die von ihm getroffene Feststellung der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen. Feststellung, Aufhebung und Ende der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite durch den Landtag sind im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. Die Landesregierung legt dem Landtag eine Woche vor Ablauf der Befristung einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen unter Einbeziehung der verkündeten Rechtsverordnungen und Erlasse verbunden mit einer Lagebeurteilung vor.“ (Hervorhebung durch Unterzeichner)
Nach dem uns zugeleiteten Gesetzentwurf soll dieser Absatz 1 durch den nachfolgenden Absatz ersetzt werden:
„Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite für das Land Nordrhein-Westfalen liegt vor, wenn der Landtag aufgrund der Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit im Land eine epidemische Lage feststellt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Kreise oder kreisfreien Städte droht oder stattfindet.“
(vgl. S. 6 oben des uns übersandten Entwurfs)
Damit soll sowohl die Befristung der pandemischen Lage auf zwei Monate wegfallen als auch die Möglichkeit, dass der Landtag die pandemische Lage wieder aufheben kann.
Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Ich kann nicht nachvollziehen, wie die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP behaupten können, dass ihr Gesetzentwurf, den sie mir selbst übersandt haben, weiter die Befristung der pandemischen Lage vorsehe. Auch sieht der übersandte Entwurf nicht mehr die Möglichkeit vor, dass der Landtag die pandemische Lage wieder aufheben kann.
Damit wollen CDU und FDP die Rechte des Landtags massiv einschränken. Das machen wir nicht mit!“