Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, setzt Arbeitsminister Hubertus Heil auf mehr Homeoffice und mehr Sicherheit am Arbeitsplatz. Arbeitgeber müssen Homeoffice überall dort möglich machen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Dadurch sollen Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert werden.
„Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen brauchen in der Pandemie den bestmöglichen Schutz“, sagte Hubertus Heil am Mittwoch. „Ich weiß, Homeoffice ist nicht überall möglich. Daher ist es richtig, jetzt Homeoffice realisierbar zu machen, wo es betrieblich möglich ist. Dafür brauchen wir mehr Verbindlichkeit.“ Ziel sei es, das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz deutlich zu verringern und einen harten wirtschaftlichen Lockdown zu verhindern.
Das gilt neu
Der Arbeitsminister setzt nun per Verordnung weitere Arbeitsschutzregelungen in Kraft. Das gilt künftig:
- Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Beschäftigte sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.
- Betriebe müssen dafür sorgen, dass Kontakte auf ein absolutes Minimum reduziert werden.
- Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen.
- Wo Abstände nicht eingehalten werden können, müssen Arbeitgeber medizinische Masken zur Verfügung stellen.
- In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
Die Maßnahmen treten aller Voraussicht nach am Mittwoch kommender Woche in Kraft und gelten zunächst befristet bis zum 15. März 2021.