Gestern (24. September 2020) beriet der Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags über den Entwurf einer Gewahrsamsvollzugsverordnung, der aktuell vom Ministerium des Innern angefertigt wurde.
Hierzu sagt Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag:
„Der Verordnungsentwurf des Innenministeriums ist rechtlich höchst bedenklich. Denn er schafft die Grundlage dafür, dass zukünftig Aufgaben im Vollzug des polizeilichen Gewahrsams auch von Personen vorgenommen werden dürfen, die keine Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten sind. Beim polizeilichen Gewahrsamsvollzug handelt es sich jedoch regelmäßig um einen Eingriff in Grundrechte. Solche hoheitlichen Eingriffe stellt das Grundgesetz deshalb aus gutem Grund unter den Vorbehalt, dass sie nur von Beamtinnen und Beamten ausgeführt werden dürfen. Denn nur diese stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Aus verfassungsrechtlicher Sicht bieten sie somit eine besondere Garantie für die gesetzmäßige und rechtsstaatliche Wahrnehmung der ihnen übertragenen Eingriffsbefugnisse.
Der Innenminister ignoriert diese Vorgaben mit dem vorliegenden Entwurf. Auch in praktischer Hinsicht ist anzuzweifeln, ob das Vorhaben des Innenministeriums durchdacht ist. Denn Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte haben die erforderliche Ausbildung, um jederzeit sachgerecht und professionell auch mit unvorhergesehenen und kritischen Situationen umzugehen, die im Gewahrsamsvollzug immer mal wieder auftreten können – beispielsweise wenn Personen im Gewahrsam gewalttätig werden und Widerstand leisten oder zu fliehen versuchen. Ob dies auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt, die nicht eine solche spezifische fachliche Ausbildung genießen, ist in hohem Maße fraglich!“