Der Thüringische Verfassungsgerichtshof hat heute in einem 6:3-Urteil die Nichtvereinbarkeit eines thüringischen Paritätsgesetzes mit der thüringischen Landesverfassung festgestellt.
Dazu erklärt Anja Butschkau, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD im Landtag NRW:
„Natürlich halten wir in Nordrhein-Westfalen an unserem Einsatz für ein Paritätsgesetz fest. Uns war schon bei der gemeinsamen Einbringung des Gesetzentwurfs mit den Grünen klar, dass wir dabei auch hier auf Widerstände treffen werden.
Doch gerade die Bewertungen von Verbänden zu unseren eingebrachten Ideen machen deutlich, dass es sich lohnt, für eine wirklich gerechte parlamentarische Teilhabe von Frauen zu kämpfen. So stellt unter anderem der Landesverband des Deutschen Juristinnenbundes ausdrücklich die Verfassungskonformität und die Verhältnismäßigkeit einer NRW-Regelung fest.
Die aktuellen Klagen der AfD zeigen zudem: Die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern wird von Rechtsnationalisten im ganzen Land bekämpft. Für die SPD-Fraktion im Landtag NRW sind diese fortschrittsfeindlichen Bestrebungen ein Ansporn, den Weg für eine paritätische und damit gerechte Besetzung der Wahllisten genau jetzt weiter zu gehen.“