EUGH in Luxemburg (Foto: pixabay.com)

Das Gericht der Europäischen Union hat heute die Steuernachforderung der Europäischen Kommission gegen Apple für nichtig erklärt. Das zeigt, dass dem unfairen Steuerwettbewerb nicht mit den Mitteln des Beihilferechts beizukommen ist. Erforderlich ist ein gemeinsames Vorgehen der Staaten gegen Steuerdumping, insbesondere durch einen Mindeststeuersatz.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:

„Das Gericht der Europäischen Union hat heute die Steuernachforderung der Europäischen Kommission gegen Apple in Irland für nichtig erklärt. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Irland mit Apple keine ungerechtfertigte Beihilfe darstellten. Gegen dieses Urteil kann Revision vor dem Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.

Das Urteil zeigt, dass die Staaten sich bei der Bekämpfung von Steuervermeidung nicht auf langwierige Einzeluntersuchungen der EU-Kommission im Rahmen des Beihilferechts verlassen können. Erforderlich ist stattdessen ein gemeinsames Vorgehen der Staaten gegen Steuerdumping. Es kommt jetzt vor allem darauf an, dass die Verhandlungen bei der OECD über die Einführung einer internationalen Mindeststeuer zu einem baldigen erfolgreichen Abschluss geführt werden.“