Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung verabschiedet. Für Dagmar Schmidt nur ein erster Schritt, die Pflegekommission hat nun den Arbeitsauftrag, konkrete Ergebnisse für eine strukturelle Reform vorzulegen.

„Pflegebedürftigkeit verändert das ganze Leben, für die Menschen, die plötzlich auf Unterstützung angewiesen sind, und für ihre Familien. Von einem Tag auf den anderen muss der Alltag neu organisiert werden. Diese Menschen brauchen Sicherheit, Verlässlichkeit und Unterstützung, keine zusätzlichen Sorgen.

Deshalb wurden in der Kabinettsbefassung die schlimmsten geplanten Leistungskürzungen verhindert wie zum Beispiel Kürzungen beim Pflegegeld und bei den Zuschüssen zur stationären Pflege. Gleichzeitig wurde verhindert, dass die Beschäftigten in der Pflege mit Nullrunden rechnen müssen. Kurzfristig wurde die Pflegeversicherung stabilisiert. Das war wichtig, ist aber noch keine Reform.

Der Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung ist auf den Weg gebracht und muss im nächsten Schritt umgesetzt werden. Denn wir müssen jetzt an die weiteren strukturellen Probleme ran: Leistungen müssen dort ankommen, wo sie den Menschen wirklich helfen. Wir müssen Prävention stärken, vorhandenes Geld zielgenauer und effizienter einsetzen und Pflege besser mit anderen Sozialleistungen und allen Angeboten vor Ort verzahnen. Das parlamentarische Verfahren beginnt jetzt und wir werden uns den Entwurf sehr genau anschauen. Wie immer gilt das Struck‘sche Gesetz.

Die Pflegekommission hat nun den Arbeitsauftrag, innerhalb der nächsten Wochen konkrete Ergebnisse für eine strukturelle Reform vorzulegen, ausdrücklich auch einen verfassungskonformen Strukturausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. Ebenso einen Pflegedeckel, der Pflegebedürftige und ihre Familien wirksam vor immer weiter steigenden Eigenanteilen schützt. Unser Ziel ist eine Pflegeversicherung, die dauerhaft solidarisch finanziert ist und auf die sich Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und die Beschäftigten verlassen können.“