Zur heutigen Sachverständigenanhörung im Landtag zum „Zehnten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen“ erklären Gordan Dudas, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher:
Gordan Dudas:
„Das große Reformprojekt für den Schienenpersonennahverkehr in Nordrhein-Westfalen ist immer noch eine große Baustelle. Viele Fragen bleiben nach der heutigen Sachverständigenanhörung weiter offen. Denn bislang ist nicht erkennbar, welche Verbesserungen die Reform eigentlich für die Fahrgäste bringen soll. Das vorgesehene Mindestangebot bei den Bahnen im Nahverkehr jedenfalls entspricht weniger als 75 Prozent des heutigen Angebots. Ein Beitrag zu mehr Verlässlichkeit lässt sich bislang auch nicht erkennen. Ebenso bleiben wichtige Fragen zur Klarheit der künftigen Strukturen vorerst unbeantwortet. Die Landesregierung muss dringend die zahlreichen Hinweise der Sachverständigen aufgreifen, denn Nordrhein-Westfalen als Verkehrsland Nr. 1 ist auf einen funktionierenden Schienennahverkehr angewiesen.“
Justus Moor:
„Die Experten haben heute deutlich gemacht: Die Städte und Gemeinden tragen weiterhin die Verantwortung für finanzielle Risiken, sollen aber gleichzeitig spürbar an Einfluss verlieren. Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Gleichzeitig droht eine Schwächung der politischen Mitbestimmung vor Ort – etwa durch veränderte Gremienstrukturen und ein stärkeres Gewicht der Verwaltung gegenüber gewählten Vertreterinnen und Vertretern. Außerdem bestehen weiterhin erhebliche Zweifel, ob die geplante Reform überhaupt mit der Landesverfassung vereinbar ist. Für uns ist klar: Eine Reform des Schienenpersonennahverkehrs kann nur gelingen, wenn die Kommunen nicht entmachtet, sondern als starke Partner auf Augenhöhe eingebunden werden. Die Landesregierung ist jetzt gefordert, die Hinweise der Experten ernst zu nehmen und den Gesetzentwurf grundlegend nachzubessern.“






