Im Rechtssauschuss werden heute Nachmittag Expertinnen und Experten zur geplanten Strukturreform der Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen befragt. Grundlage bildet das Eckpunktepapier des Justizministeriums aus dem letzten November, welches große Verunsicherung in der Justiz und der Bevölkerung ausgelöst hat.

Hierzu erklärt Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Schon die vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen machen deutlich: Die geplante Justizreform der schwarz-grünen Landesregierung verfehlt ihr Ziel und schwächt den Rechtsstaat in der Fläche. Sie ist eine Fehlkonstruktion, da die erklärten Ziele der Reform, insbesondere dem Personalmangel in der Justiz wirksam zu begegnen, nicht erreicht werden. Nach Einschätzung von Beschäftigtenvertretungen, Verbänden aus der Wirtschaft und des Deutschen Gewerkschaftsbundes wird das Gegenteil bewirkt. Die geplante drastische Reduzierung von Gerichtsstandorten verschärft bestehende Probleme, erhöht die Arbeitsbelastung und macht Justizdienst insbesondere in ländlichen Regionen unattraktiver. Die Halbierung der Arbeitsgerichte bedeutet zudem einen Rückzug des Rechtsstaats aus der Fläche. Längere Wege und der Verlust regionaler Kompetenz sind die unmittelbaren Folgen. All das gefährdet nicht nur die Motivation des vorhandenen Personals, sondern erschwert auch die Gewinnung neuer Fachkräfte sowie ehrenamtlicher Richterinnen und Richter. Das können wir uns in Zeiten von drastischen Personalproblemen in der Justiz erst recht nicht erlauben.

Besonders kritisch sehen wir die massiven Auswirkungen auf den Zugang zur Justiz. Durch die Schließung der Hälfte aller Arbeitsgerichte drohen für viele Bürgerinnen und Bürger deutlich längere Anfahrtswege und höhere zeitliche sowie finanzielle Hürden, um Gerichtsverfahren zu führen. Die teilweise vorgeschlagenen Gerichtstage oder rein digitale Angebote können eine dauerhaft wohnortnahe Justiz nicht ersetzen, kritisieren auch die Sachverständigen in ihren schriftlichen Stellungnahmen. Zudem betreffen arbeitsgerichtliche Verfahren häufig existenzielle Fragen. Eine Justiz, die nur noch mit erheblichem Zeit-, Kosten- und Organisationsaufwand erreichbar ist, verliert ihre Schutzfunktion – vor allem für Beschäftigte mit geringem Einkommen. Das steht auch im Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz. Die Justiz muss bürgernah sein und bleiben!

Diese Reform wird nicht von fachlichen Notwendigkeiten getragen, sondern zeugt von einer kurzsichtigen Einsparlogik. Hinzu kommt, dass die geplante Personalverteilung von den zu schließenden Standorten auf die verbleibenden Gerichte offensichtlich ungerecht ist. Minister Benjamin Limbach hat sich da in seiner ihm eigenen Art wohl von persönlichen Motiven leiten lassen. Aber so weit darf es auch gar nicht erst kommen. Wir fordern den Justizminister auf, die Kritik aus der Anhörung ernst zu nehmen und den Reformkurs grundlegend zu überdenken. Eine zukunftsfähige Justiz braucht Präsenz vor Ort, verlässliche Strukturen und eine Reform, die die Probleme nicht verlagert – sondern löst. Wer Personalmangel bekämpfen will, darf Gerichtsstandorte nicht schließen – und wer den Rechtsstaat stärken will, darf ihn nicht aus der Fläche zurückziehen.“