Am morgigen Mittwoch, 21. Mai 2025, berät der Landtag NRW in zweiter Lesung abschließend über das 17. Schulrechtsänderungsgesetz. Es sieht vor, dass die Realschulen dauerhaft die Möglichkeit erhalten, einen Hauptschulbildungsgang ab Klasse 7 einzurichten. Außerdem wird Realschulen mit einem genehmigten Hauptschulbildungsgang ab Klasse 7 ermöglicht, Schülerinnen und Schüler bereits ab der Aufnahme in Klasse 5 nach den Bildungsgangzielen der Hauptschule zu unterrichten.

Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit dem 17. Schulrechtsänderungsgesetz beraten wir abschließend die größte schul- und bildungsrechtliche Änderung dieser Wahlperiode. Eigentlich sollte Schulministerin Feller das Kernstück ihrer Amtszeit auf großer Bühne präsentieren. Doch das tut sie nicht. Um 23:00 Uhr wird über den Gesetzentwurf beraten und abgestimmt. Statt das Rampenlicht zu suchen, versteckt sich die Ministerin im Schatten der Nacht. Das lässt nur einen Schluss zu: Schulministerin Feller schämt sich für ihr eigenes Gesetz. Und das zurecht.

Der Gesetzentwurf sieht strukturelle Änderungen an den Realschulen vor – ohne dabei für strukturelle Verbesserungen zu sorgen. Lehrkräfte an Realschulen müssen zukünftig differenzierten Unterricht vorbereiten, weil sich die Lehrpläne der Real- und Hauptschulen vor allem in den höheren Jahrgangsstufen deutlich voneinander unterscheiden. Während Lehrkräfte der integrierten Schulformen wie den Sekundar- und Gesamtschulen deshalb wöchentlich 25,5 Stunden unterrichten, bleibt es bei den Realschullehrkräften bei 28,5 Stunden, obwohl sie zukünftig durch die Differenzierung einen deutlichen Mehraufwand haben werden. Dadurch werden Realschulen für Lehrkräfte weniger attraktiv sein. Und auch die Schülerinnen und Schüler im Hauptschulbildungsgang werden durch den Gesetzentwurf von Schulministerin Feller geschwächt: Lehrkräfte müssen innerhalb einer Unterrichtsstunde verschiedene Lerninhalte vermitteln. Darunter wird zwangsläufig die Unterrichtsqualität leiden. Und die Leidtragenden sind die Schülerinnen und Schüler, die ohnehin schon besonders gefördert werden müssen.

Auch Kinder und Jugendliche, die unter einer Lese-Rechtschreib-Schwäche oder der Rechenschwäche Dyskalkulie leiden, werden durch die Schulrechtsänderung nicht gestärkt. Seit vielen Jahren fordern die Fach- und Elternverbände schon einen Nachteilsausgleich und Notenschutz. Während es für LRS zumindest einen veralteten Erlass gibt, gibt es für Dyskalkulie noch keinerlei Vorgaben, an die sich die Schulen halten sollen. In der Praxis führ das dazu, dass Schülerinnen und Schüler mit LRS oder Dyskalkulie ganz unterschiedlich behandelt werden. Manchmal wird ihnen ein Nachteilsausgleich gewährt, manchmal eben aber auch nicht. Das hängt stark von der einzelnen Schule und den handelnden Personen ab.

Wir setzen uns für die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte in NRW ein. Mit zwei Entschließungsanträgen fordern wir zum einen strukturelle Verbesserungen an den Realschulen, zum anderen fordern wir gemeinsam mit der FDP-Fraktion die gesetzliche Verankerung eines Nachteilsausgleichs für Kinder und Jugendliche mit LRS oder Dyskalkulie.“