Anlässlich der Einführung der neuen Mieterschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen zum 1. März 2025 erklären Sarah Philipp, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag NRW, und Sebastian Watermeier, wohnungspolitischer Sprecher:

Sarah Philipp:

„Die neue Mieterschutzverordnung der schwarz-grünen Landesregierung tritt morgen in Kraft. Doch vom ersten Tag an hinkt sie der Entwicklung auf dem NRW-Wohnungsmarkt weit hinterher: Mit dieser Verordnung werden weiterhin 85 Prozent der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen von dem erweiterten Mieterschutz ausgeschlossen, im Bereich der Mietpreisbremse für Wiedervermietungsmieten, bei den Kappungsgrenzen für Bestandsmieten und den Kündigungssperrfristen bei Eigenbedarfskündigungen. Anstatt der nun 57 Kommunen müssten weit über 100 unter die neue Mieterschutzverordnung fallen. Die Mieterinnen und Mieter beispielsweise in Bochum, Essen, Gütersloh, Mettmann, Mönchengladbach, Solingen oder Wuppertal können wie wir nicht nachvollziehen, warum für sie die neue Verordnung nicht gelten soll. Im Kern kann man nur den einen Schluss ziehen: Die schwarz-grüne Landesregierung will ihnen überhaupt nicht helfen.“

Sebastian Watermeier:

„Daher ist diese Mieterschutzverordnung nichts anderes als eine Mieterschutzvermeidungsverordnung. Ihr Zustandekommen basiert auf veralteten Daten. Wir müssen davon ausgehen, dass die zuständige CDU-Ministerin Ina Scharrenbach diese gezielt herangezogen hat, damit die neue Verordnung für möglichst wenige Städte und Gemeinden gilt. Daher fordern wir umgehend eine Überarbeitung dieser Mieterschutzverordnung. Nur auf der Basis aktueller Zahlen kann eine Verordnung auch der sozialen Realität im Land gerecht werden und den mehr als zehn Millionen Menschen, die in NRW in Mietwohnungen leben, wirklich helfen.“