Gestern Nacht hat der Bundestag das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz beschlossen. Wir sind sehr froh, dass wir uns damit noch in dieser Legislaturperiode mit den Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und FDP auf entscheidende und spürbare Verbesserungen einigen konnten, die die Hausärzte stärken und die medizinische Versorgung im Einzelnen spürbar verbessern.

Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin:
„Mit einer letzten gemeinsamen Anstrengung stärken wir die Hausärzte und damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Durch die Entbudgetierung und die Einführung einer Versorgungspauschale für chronisch kranke Menschen nehmen wir deutlichen Druck aus den hausärztlichen Praxen. Die neuen Regelungen werden den Hausarztberuf wieder attraktiver machen und stärken die Rolle der Hausärztinnen und Hausärzte als Rückgrat der ambulanten medizinischen Versorgung.

Zudem freut es mich besonders, dass es gelungen ist die Hilfsmittelversorgung für Kinder und Erwachsene mit Behinderungen deutlich zu verbessern. Wir sorgen dafür, dass Kinder, Jugendliche und Menschen mit schwerer Beeinträchtigung die medizinisch notwendigen Hilfsmittel schneller erhalten. Das ist ein großer Fortschritt.“

Dirk-Ulrich Mende, zuständiger Berichterstatter:
„Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz mit seinem sperrigen Titel ist vor allem eines: ein Patientenversorgungsverbesserungsgesetz. Das zeigt sich auch in den Details, zum Beispiel daran, dass die Altersbeschränkung bei der Abgabe von Notfallkontrazeptiva für Opfer sexualisierter Gewalt komplett aufgehoben wird. Sie lag vorher bei 22 Jahren. Die Kassen übernehmen nun diese Leistung.

Ein anderer wichtiger Punkt ist die Verlängerung der Übergangsfrist bei Wundbehandlungsmitteln, die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss geprüft werden. Diese Übergangsfrist wird bis Dezember 2025 verlängert. Damit gewährleisten wir eine zuverlässige und stabile Wundversorgung der Patienten. Es freut mich sehr, dass wir dieses Gesetz, das so nah am Menschen ist, noch verabschieden konnten.“

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