Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute das Kostenrechtsänderungsgesetz. Mit dieser Reform der Vergütungsstruktur sollen Rechtsanwälte und Verfahrensbeistände als Organ der Rechtspflege gestärkt werden. Ziel ist es, insbesondere den Zugang zum Recht auch im ländlichen Raum niedrigschwellig zu erhalten.
Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Wir freuen uns, dass es uns kurz vor dem Ende der Legislaturperiode noch gelungen ist, einen Kompromiss mit den Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und FDP zum Kostenrechtsänderungsgesetz zu finden. Eine Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes war infolge der Inflation und des Kostendrucks der letzten Jahre dringend notwendig. Rechtsanwälte sind als Organ der Rechtspflege eine wichtige Säule unseres Rechtsstaats. Es ist wichtig, dass die Anwaltschaft auch im ländlichen Raum erhalten bleibt und die Wege für die Menschen zu ihnen nicht zu weit sind. Unsere Anwaltschaft ist erster Anlaufpunkt für Bürgerinnen und Bürger, die Rechtsberatung suchen. Sie sind damit das Eingangstor zu unserer Justiz und zu unserem Rechtsstaat. Wir müssen daher dafür sorgen, dass der Beruf auskömmlich arbeiten kann.“
Macit Karaahmetoğlu, zuständiger Berichterstatter:
„Durch die Anhebung der Rechtsanwaltsgebühren und die Verbesserung im Vergütungsrecht stärken wir der Anwaltschaft den Rücken. Die anwaltliche Unterstützung in Verfahren mit Prozess- beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe und in Kindschafts- und Familiensachen wird weiterhin gesichert. Das Signal dieses Gesetzes ist somit klar: Der Zugang zum Recht muss auch in Zeiten steigender Preise für Bedürftige offenbleiben.“