Mit dem Schrottimmobilienmissbrauchsbekämpfungsgesetz ebnet das Parlament den Weg für ein effektiveres Vorgehen gegen windige Geschäfte mit verwahrlosten Immobilien. Kommunen wird künftig ermöglicht, Immobilien gerichtlich verwalten zu lassen.

Zanda Martens, zuständige Berichterstatterin:

„Es ist zu einem gängigen Muster geworden: Immobilien in miserablem Zustand werden zu Spottpreisen ersteigert und dann vermietet – bezahlt wird das Gebot aber nicht. Bis zur erneuten Zwangsversteigerung vergeht oft ein erheblicher Zeitraum. Dies ermöglicht es unseriösen Bietern, Mieteinnahmen zu kassieren, ohne sich um die Instandhaltung oder Sanierung der Immobilie zu kümmern. Leidtragende sind vor allem Menschen, die dringend eine Wohnung benötigen und mangels bezahlbarer Alternativen gezwungen sind, in diesen Schrottimmobilien zu wohnen. In Mitleidenschaft gezogen wird aber auch das gesamte Wohnquartier im Umfeld der Schrottimmobilie, die durch Anblick, Müll, Gerüche und Lärm auf die gesamte Nachbarschaft ausstrahlt.

Eine neue Regelung im Zwangsversteigerungsgesetz wird dieses missbräuchliche Geschäftsmodell künftig verhindern, indem die Kommunen die Möglichkeit erhalten, eine gerichtliche Verwaltung für diese Immobilien zu beantragen. Damit wird sichergestellt, dass die Mieteinnahmen nicht spekulativen Investoren zufließen, sondern für den Erhalt der Immobilie verwendet werden. So wird dem bisherigen Geschäftsmodell die Grundlage entzogen.

Mit diesem Gesetz geben wir Kommunen wie Gelsenkirchen, die zuletzt stark von diesem Modell betroffen waren, ein wirksames Instrument an die Hand, um aktive Stadtentwicklung betreiben zu können. Wenn der Bundesjustizminister jetzt noch die Blockade bei der Reform des kommunalen Vorkaufsrechts aufgeben würde, hätte er so nicht nur seine Heimatstadt mit allen notwendigen Instrumenten im Kampf gegen Schrottimmobilien ausgestattet.“