Wie das Verwaltungsgericht Münster heute mitteilt, hat es NRW-Justizminister Benjamin Limbach untersagt, die Stelle des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen mit der von ihm ausgewählten Bewerberin zu besetzen.
Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Dieser Vorgang wird ein politisches Nachspiel haben müssen. Dass ein Gericht einem Justizminister rechtswidriges Verhalten vorhält, dürfte einmalig in der Geschichte unseres Landes sein. Die Tonalität der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Münster hat es bundesweit in einer solchen Form jedenfalls noch nie gegeben. Minister Limbach muss den Vorwurf der manipulativen Verfahrensgestaltung umgehend ausräumen. Sonst wird es um seine Legitimation nicht mehr gut bestellt sein. Wir werden zu diesem Vorgang eine Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragen. Darin wird sich der Minister vollumfänglich erklären müssen.“