Online-Plattformen wie Uber, Lieferando und Co. boomen mit der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft sowie den Corona-Maßnahmen. Die EU-Kommission hat heute einen Gesetzesvorschlag zur Regulierung der Plattformarbeit vorgelegt. Damit reagiert die Behörde auf einen Initiativbericht, der vom Europäischen Parlament im September verabschiedet worden war. Die sozialdemokratische S&D-Fraktion ist die treibende Kraft hinter der Kernforderung des Kommissionsvorschlags: ein Ende der Schein-Selbstständigkeit in der Plattformwirtschaft.
Gaby Bischoff, arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der Europa-SPD:
,,In der Plattformwirtschaft wurde 2019 ein Umsatz von 44 Milliarden Euro erzielt. Einige der reichsten Unternehmen der Welt haben dieses Geld auf Kosten der Plattformarbeiter*innen erwirtschaftet, die in vielen Fällen zu Unrecht als selbstständig eingestuft wurden. Mit den Massen an Schein-Selbstständigen soll zukünftig Schluss sein.
Für Millionen Plattform-Beschäftigte könnte sich mit dem neuen Vorschlag zur Regulierung der Plattformarbeit in der EU der Arbeitsalltag verbessern.
Jede*r zehnte Europäer*in hat bereits ihre oder seine Arbeit auf einer Online-Plattform angeboten, obwohl die Arbeitsbedingungen in vielen Bereichen der Plattformwirtschaft bisher schlecht sind. Niedrige Bezahlung, unvergütete Rufbereitschaft und eine fehlende Kranken- oder Unfallversicherung haben vielen Plattformbeschäftigten europaweit ein gutes Leben erschwert.
Kernelement des Kommissions-Vorschlages ist die Beweislastumkehr: Zu Beginn eines Vertrages soll davon ausgegangen werden, dass ein Arbeitsverhältnis mit allen geltenden Rechten besteht. Sollten die Plattformunternehmen anderer Meinung sein, müssen sie nachweisen, dass der oder die Beschäftigte kein Arbeitnehmer, sondern selbstständig ist. Allerdings fehlen im Gesetzes-Vorschlag bisher klare Hinweise darauf, wie die Beweislastumkehr in der Praxis funktionieren soll.
Der Vorschlag sieht außerdem mehr Transparenz beim Einsatz automatisierter Systeme zur Überwachung und Entscheidungsfindung sowie deren Einsatz im Unternehmen vor. Schade, dass im Entwurf nur die Arbeitnehmer*innen von solchen Regelungen profitieren sollen, die direkt über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, aber nicht grundsätzlich Beschäftigte in Unternehmen, wo solche automatisierte Überwachungs- und Entscheidungssysteme, also Künstliche Intelligenz, eingesetzt werden.“
In den kommenden Wochen wird der Rat über seine allgemeine Ausrichtung beratschlagen, bevor die Institutionen im neuen Jahr über die Vorschläge verhandeln werden.