Der gestern vorgestellte Koalitionsvertrag enthält bedeutende Vereinbarungen zum Thema Menschenrechte. Neben einer besseren Ausstattung von Menschenrechtsinstitutionen werden wir auch das Amt des/der Beauftragten für Menschenrechte und humanitäre Hilfe aufwerten.
Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher:
„Wir haben uns in der Vergangenheit für die Menschenrechte stark gemacht und tun dies weiter mit Nachdruck: Wir stärken und schützen Journalistinnen, Aktivisten, Wissenschaftlerinnen und andere Menschenrechtsverteidiger, auch bei grenzüberschreitender Verfolgung. Wir vereinfachen die Aufnahme hochgefährdeter Menschen und gewährleisten sichere Antragswege. Außerdem werden die Schutzprogramme der Elisabeth-Selbert-Initiative ausgebaut. Deutschen, die im Ausland aus politischen Gründen verhaftet werden, drohen finanzielle Schäden, unter anderem durch Verdienstausfälle. Ein neuer Hilfefonds wird hier schnell und unbürokratisch Unterstützung leisten.
Unsere Auslandsvertretungen sind Anlaufstellen für verfolgte Menschenrechtsverteidiger in der ganzen Welt. Deshalb haben wir hier die Schaffung weiterer Menschenrechtsstellen beschlossen.
Der zunehmenden Einschränkung von Frauenrechten werden wir uns mit unserem Einsatz für die Ratifizierung der Istanbul-Konvention entgegenstellen. Die Rechte von Minderheiten werden wir auf internationaler und EU-Ebene stärken. Auf Ebene der Vereinten Nationen werden wir uns für eine Konvention für LSBTI-Rechte einsetzen.
Damit Verletzungen der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte endlich mittels Beschwerdeverfahren gerügt werden können, werden wir das Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt ratifizieren.
Zur Verhinderung von Straflosigkeit werden wir die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofes und der Ad-hoc-Tribunale der Vereinten Nationen unterstützen und uns für die Einsetzung UN-geführter Fact-Finding-Missionen einsetzen.
Die Zahl der hilfsbedürftigen Menschen ist weltweit so hoch wie noch nie. Daher war es uns auch wichtig, sowohl eine Erhöhung als auch eine Verstetigung der Mittel für humanitäre Krisen festzuschreiben.“