Zur heutigen gemeinsamen Anhörung des Hauptausschusses und Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion im Landtag NRW zur Erhöhung der parlamentarischen Transparenz und zur Bekämpfung der parlamentarischen Korruption erklärt Elisabeth Müller-Witt, Sprecherin der SPD-Fraktion im Hauptausschuss:
Die heutige Anhörung hat gezeigt, dass wir mit unserem Gesetzentwurf einen wunden Punkt getroffen haben. In der Anhörung wurde beispielsweise deutlich, dass entgeltliche Beratertätigkeiten neben dem Mandat, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Interessenvertretung bei Gesetzgebungsprozessen stehen, verboten werden sollten. Auch die Annahme direkter Spenden an Landtagsabgeordnete wollen wir mit unserem Gesetzentwurf verhindern.
Abgeordnete bleiben dennoch auch weiterhin Privatpersonen. Und das private Leben von Abgeordneten muss auch weiterhin geschützt bleiben. Transparenzregeln stehen also immer in einem Spannungsfeld zwischen einem ‚gläsernen Abgeordneten‘ und einer Verschleierung von unlauteren wirtschaftlichen Interessen einzelner. Beide Extreme wollen wir nicht.
Mit unserem Gesetz ziehen wir Lehren aus dem Vertrauensverlust in das demokratische System, welches wir aufgrund der in den letzten Monaten bekannt gewordenen Fälle von Abgeordneten, die sich durch ihr Mandat persönlich finanziell bereichert haben, erleben mussten. Ein weit überwiegender Teil der Sachverständigen begrüßte heute unsere Initiative und gab weitere wichtige Hinweise für mögliche zusätzliche Regelungserfordernisse.
Wir laden alle demokratischen Fraktion ein, mit ihren Vorschlägen zu einer gemeinsamen Verbesserung der bestehenden Transparenzregeln zu gelangen.