NRW braucht eine Stabsstelle zur verbindlichen Förderung von Rad- und Fußverkehr

Zur heutigen Anhörung der Gesetzentwürfe der Landesregierung für eine Förderung des Radverkehrs und der Nahmobilität in Nordrhein-Westfalen erklärt Carsten Löcker, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

„Der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz enttäuscht auf ganzer Linie. Schöne Worte alleine reichen nicht aus, um die Nahmobilität in Nordrhein-Westfalen wirksam zu fördern. Dabei kann gerade hier ein wesentlicher Beitrag zu einer Verkehrswende mit Blick auf die Erfordernisse des Klimawandels sichergestellt werden.

Von den Fachleuten gab es überwiegend Kritik für die Landesregierung, weil der Gesetzentwurf die von der Volksinitiative ‚Aufbruch Fahrrad‘ definierten Ziele nicht enthält. Damit bleibt im Ungefähren, was die Landesregierung bei der Förderung von Radverkehr und Nahmobilität in Nordrhein-Westfalen plant. Auch Fragen der Finanzierung und Zuständigkeiten bleiben mit Blick auf die Kommunen in vielen Punkten offen.

Es fehlt ein klares Umsetzungskonzept für Maßnahmen zur Förderung von Rad- und Fußverkehr. Außerdem werden aufgrund des Fehlens verbindlicher Regelungen die zentralen Fragen des Aufgabenfeldes nicht beantwortet. Das betrifft die Verkehrssicherheit und Neuorganisation der bestehenden Verkehrsflächen. Auch die Gesamteinbindung des Rad- und Fußverkehrs in eine umfassende Verkehrswende, insbesondere was den Alltagsverkehr angeht, mit dem Ziel der Ausweitung der Verkehrsanteile ist wichtig.

Unterm Strich hat sich gezeigt, dass der Gesetzentwurf die erforderliche Wirksamkeit nicht entfalten wird. NRW braucht eine Stabsstelle zur verbindlichen Förderung von Rad- und Fußverkehr und damit für mehr Lebensqualität. Außerdem braucht es 1.000 Mobilitätsplätze zum sicheren Abstellen von Fahr- und Lastenrädern in den Kommunen des Landes.“