Die Landesregierung hat eine Änderung des Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetzes NRW formuliert, damit Schülerinnen und Schüler ohne eine konkrete Anschlussperspektive beim Übergang von der Schule in das Berufsleben besser unterstützt werden können. Ihre Kontaktdaten sollen nicht nur den Agenturen für Arbeit übermittelt werden, sondern in einem zweiten Schritt auch weiteren Institutionen sowie den Kommunen.

Hierzu erklärt Lena Teschlade, Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Arbeit und Soziales:

„Diese wichtige Ergänzung des Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetzes NRW ist ein längst überfälliger Schritt. Als SPD-Fraktion haben wir das Thema Datenübermittlung bereits im März 2023 mit unserem Antrag „Allen jungen Menschen eine qualifizierte Ausbildung ermöglichen – Anschlussperspektive nicht an Datenübermittlung scheitern lassen“ erstmalig in den Landtag eingebracht – also ziemlich genau vor zwei Jahren.. Wir sind froh, dass unser Druck endlich Früchte trägt und die Landesregierung auf unsere Initiative reagiert, nachdem wir im Ausschuss immer wieder nachgehakt haben. Die Gesetzesanpassung ist ein wichtiger Baustein, um jungen Menschen den Start ins Berufsleben zu ermöglichen. Denn ohne Anschlussperspektive droht eine Verfestigung von Arbeitslosigkeit und ein Abrutschen in Armut. In Nordrhein-Westfalen können wir es uns schlichtweg nicht leisten, dass jungen Menschen Zukunftschancen verwehrt werden und sie als Arbeits- und Fachkräfte fehlen. Jetzt gilt es für die Landesregierung auch bei entsprechenden Programmen zur Berufsorientierung zu handeln und Programme wie KAoA im Sinne der jungen Menschen ohne Anschlussperspektive zu stärken.“