Am Montag, den 13. Januar 2025, hat die Bundesregierung die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 143) gestartet, mit dem die Einführung eines kommunalen Altschuldenfonds ermöglicht werden soll. Dazu erklärt Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD, gegenüber der Funke Mediengruppe:

»Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung für eine kommunale Altschuldenlösung kann ein historischer Wendepunkt in der Geschichte vieler überschuldeter Städte und Gemeinden werden. Anstatt jährlich Millionensummen für die Tilgung bestehender Kredite aufzubringen, könnten hochverschuldete Kommunen endlich den finanziellen Spielraum erhalten, um in Schulen, Kitas, Straßen und Sportanlagen zu investieren. Von der Gesetzesinitiative der Bundesregierung profitieren nicht nur die Städte. Die eigentlichen Gewinner sind mittelfristig die Menschen, die von den möglichen Investitionen und der Modernisierung ihres Lebensumfelds profitieren. Diese Chance sollten wir nutzen.

Das Ermöglichen eines historischen Neustarts für überschuldete Städte und Gemeinden genießt im Ziel einen breiten parteiübergreifenden Konsens unter den demokratischen Parteien in Nordrhein-Westfalen. Es wäre fahrlässig und ein historischer Fehler, wenn durch die anstehende Bundestagswahl der Gesetzesentwurf parteipolitisch instrumentalisiert würde. Eine kommunale Altschuldenlösung kann es nur dann geben, wenn sich alle Parteien ihrer staatspolitischen Verantwortung für die Menschen in den überschuldeten Städten stellen und so die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Grundgesetzänderung ermöglichen. SPD und Grüne werden sich ihrer Verantwortung stellen. Der Ball liegt nun aber auch beim nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten, diese historische Zeitenwende für kommunale Haushalte mitzugestalten.«