Das Bauministerium unterstützt die Wohnungswirtschaft beim Bau von bezahlbarem Wohnraum ab 1. Oktober mit dem neuen Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN). Für dieses und nächstes Jahr stehen jeweils eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Franziska Mascheck, zuständige Berichterstatterin:

„Mit dem neuen Programm ‚Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment‘ stellen wir eine dritte Fördersäule bereit, die neben dem sozialen und privaten Wohnungsbau nun die Schaffung von kleinen Wohnflächen unterstützt. Durch Kriterien wie die Begrenzung der zu fördernden Baukosten und Wohnfläche sollen dabei auch die Realisierung neuer Konzepte im Wohnungsneubau unterstützt werden. So soll besonders in Ballungsgebieten mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen.

Die Konditionen bei KNN entsprechen den Rückmeldungen aus der Branche, so dass wir nun von einem kräftigen Impuls für die Baubranche ausgehen können und gleichzeitig den klimafreundlichen Neubau stärken. Denn beim Bau werden nun der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes und dessen Baukosten in den Blick genommen.“

Das Bürokratieentlastungsgesetz enthält wichtige Entlastungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen. Dazu zählen insbesondere die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Steuer- und Handelsrecht, der Abbau von Melde- und Informationspflichten sowie das konsequente Vorantreiben der Digitalisierung. Im parlamentarischen Verfahren wurden weitere wichtige, praxisnahe Entlastungen ergänzt, ohne Schutzvorschriften für Arbeitnehmende zu senken.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Überbordende Bürokratie belastet Bürger und Unternehmen. Sie kostet Zeit, Geld, hemmt das Wachstum und sorgt für ein schlechtes Betriebsklima im Land. Mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz schaffen wir Abhilfe. Wir haben im parlamentarischen Verfahren eng mit Verbänden, Betrieben und der Zivilgesellschaft zusammengearbeitet. Das Ergebnis sind praxisnahe und alltagstaugliche Regelungen wie die Digitalisierung bei Arbeitsverträgen und im Gewerbemietrecht.

In seinem Umfang übertrifft das Gesetz deutlich die vorherigen Bürokratieentlastungsgesetze. Das große Paket verstehen wir als Startschuss für eine kontinuierliche Bürokratieentlastung. In diesem Sinne werden wir stets Regelungen hinterfragen und Verfahren auf ihre Verbesserungsmöglichkeiten abklopfen. Als Bundesgesetzgeber verstehen wir Bürokratieabbau als staatliche Gemeinschaftsaufgabe, da viele Regelungen auf Ebene der Länder oder der EU entstehen.“

Esra Limbacher, zuständiger Berichterstatter:

„Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz und weiteren Maßnahmen senden wir ein klares Signal: Wir meinen es ernst mit der Modernisierung unseres Landes und setzen ein Stoppsignal gegen unnötige Bürokratie.

Die Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege entlastet die Wirtschaft erheblich, da Ressourcen gespart und Bürokratiekosten reduziert werden. Entscheidend ist dabei, dass weiterhin effektiv gegen Steuerstraftaten vorgegangen werden kann. Dazu wurde das Inkrafttreten für von der Finanzaufsicht beaufsichtigte Unternehmen im parlamentarischen Verfahren um ein Jahr verschoben. Die Verjährungsfristen für Steuerstraftaten bleiben unverändert bei 15 Jahren.

Insgesamt ist Bürokratieabbau eine Daueraufgabe, die wir mit einem jährlichen Bürokratieentlastungsgesetz fortsetzen werden.“

Mit dem Schrottimmobilienmissbrauchsbekämpfungsgesetz ebnet das Parlament den Weg für ein effektiveres Vorgehen gegen windige Geschäfte mit verwahrlosten Immobilien. Kommunen wird künftig ermöglicht, Immobilien gerichtlich verwalten zu lassen.

Zanda Martens, zuständige Berichterstatterin:

„Es ist zu einem gängigen Muster geworden: Immobilien in miserablem Zustand werden zu Spottpreisen ersteigert und dann vermietet – bezahlt wird das Gebot aber nicht. Bis zur erneuten Zwangsversteigerung vergeht oft ein erheblicher Zeitraum. Dies ermöglicht es unseriösen Bietern, Mieteinnahmen zu kassieren, ohne sich um die Instandhaltung oder Sanierung der Immobilie zu kümmern. Leidtragende sind vor allem Menschen, die dringend eine Wohnung benötigen und mangels bezahlbarer Alternativen gezwungen sind, in diesen Schrottimmobilien zu wohnen. In Mitleidenschaft gezogen wird aber auch das gesamte Wohnquartier im Umfeld der Schrottimmobilie, die durch Anblick, Müll, Gerüche und Lärm auf die gesamte Nachbarschaft ausstrahlt.

Eine neue Regelung im Zwangsversteigerungsgesetz wird dieses missbräuchliche Geschäftsmodell künftig verhindern, indem die Kommunen die Möglichkeit erhalten, eine gerichtliche Verwaltung für diese Immobilien zu beantragen. Damit wird sichergestellt, dass die Mieteinnahmen nicht spekulativen Investoren zufließen, sondern für den Erhalt der Immobilie verwendet werden. So wird dem bisherigen Geschäftsmodell die Grundlage entzogen.

Mit diesem Gesetz geben wir Kommunen wie Gelsenkirchen, die zuletzt stark von diesem Modell betroffen waren, ein wirksames Instrument an die Hand, um aktive Stadtentwicklung betreiben zu können. Wenn der Bundesjustizminister jetzt noch die Blockade bei der Reform des kommunalen Vorkaufsrechts aufgeben würde, hätte er so nicht nur seine Heimatstadt mit allen notwendigen Instrumenten im Kampf gegen Schrottimmobilien ausgestattet.“

Die Ansprüche an den Bundeshaushalt 2025 sind klar: Er darf kein Sparhaushalt sein, sondern muss Sicherheit, Zusammenhalt und Investitionen stärken.

Dennis Rohde, haushaltspolitischer Sprecher:

„Auch die diesjährigen Haushaltsverhandlungen finden im Schatten des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der daraus folgenden schwierigen Wirtschaftslage statt. Vermeintlich einfache Antworten von Extremisten und Populisten auf aktuell dringende Fragen bieten aber keineswegs ernsthafte Lösungen. Unsere Antwort lautet: Verantwortung.

Die schwere Inflation konnten wir gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) bereits in den Griff bekommen. Jetzt gilt es auch, die Wirtschaft weiter anzukurbeln. Dabei geht es uns nicht nur um neue Arbeitsplätze durch das Ansiedeln zukunftsorientierter Unternehmen in den Bereichen der Pharma-, Batterie- und Chipindustrie. Wir tragen auch Verantwortung für den Erhalt guter Arbeitsplätze im Maschinenbau, der Schifffahrtsindustrie und der Automobilbranche.

Durch die zu hohe Globale Minderausgabe (GMA) des Bundesfinanzministers lastet ein noch höherer Spardruck auf dem Parlament als in den Vorjahren. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stellen wir uns dabei schützend vor den Sozialstaat. Wir werden Menschen in unserem Land auch zukünftig in schweren Lebenslagen unter die Arme greifen, für gute Bildung und für sichere Renten einstehen. Zu verantwortungsvoller Politik gehört aber auch, unsere Demokratie gegen innere und äußere Feinde zu schützen. Deshalb werden wir die höheren Ausgaben für unsere Sicherheitsbehörden und die Bundeswehr vor Sparzwängen verteidigen.

Auch international tragen wir Verantwortung. Dazu zählt nicht nur unsere ungebrochene Unterstützung der Ukraine. Es ist auch richtig, dass Deutschland das 2-Prozent-Ziel der NATO erfüllt, zum anderen aber auch erforderlich, dass wir unseren internationalen Zusagen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit nachkommen. Wer weniger illegale Migration nach Europa möchte, muss zuallererst auch Fluchtursachen bekämpfen und in Heimatländern Perspektiven für gutes Leben unterstützen. Massive Streichungen in diesem Bereich passen deshalb nicht mit den Zielen aller demokratischer Parteien zusammen.

Nicht zuletzt geht es um einen verantwortungsvollen Umgang zwischen den Fraktionen. Deshalb werden wir auch in diesem Jahr den Haushalt im Parlament ruhig, lösungsorientiert und intern verhandeln. Die Mehrheit der Deutschen erwartet zurecht verantwortungsvolle Verhandler und keine Marktschreier. Für uns bleiben die Ansprüche an diesen Haushalt insgesamt bestehen: Er darf kein Sparhaushalt sein, sondern muss Sicherheit, Zusammenhalt und Investitionen stärken.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil setzt sich mit dem Verweis auf die EU-Richtlinie für eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns ein. SPD-Fraktionsvizin Dagmar Schmidt unterstützt dieses Ansinnen ausdrücklich.

„Wer nicht unter die Tarifbindung fällt, für den sollte der Mindestlohn ein armutsfester Lohn sein. Er ist aber schon immer nur eine Anstandsuntergrenze gewesen. Die Mindestlohnkommission hat sich im vergangenen Jahr über die Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinweggesetzt und Anpassungen beschlossen, die der wirtschaftlichen Situation von allen mit kleinen Einkommen nicht gerecht werden. Trotz Rückgang der Inflation bleiben die Belastungen der vielen Beschäftigten hoch.

Deshalb unterstützen wir ausdrücklich das Ansinnen, die EU-Mindestlohnrichtlinie schnellstmöglich umzusetzen. Dadurch würde der Mindestlohn bis 2026 auf 14 bis 15 Euro anwachsen und weiter zur Bekämpfung von Armut beitragen. Die Mindestlohnkommission sollte sich ihrer Verantwortung bewusst sein und die vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land stärken. Deutschland ist kein Billiglohnland und darf auch keines werden.“