Mit der Erhöhung des Wohngeldes ab 1. Januar 2025 sorgt der Bund dafür, die Lage auf den Wohnungsmärkten sozial gerechter zu gestalten. Die nächste turnusmäßige Erhöhung ist wichtig, damit auch die in den letzten Jahren weiter gestiegenen Wohnkosten berücksichtigt werden.
Bernhard Daldrup, bau- und wohnungspolitischer Sprecher:
„Bezahlbares Wohnen steht vor großen Herausforderungen: Baukostensteigerungen, Klimaschutz, bezahlbare Mieten. Ein zentrales Element dafür ist das Wohngeld. Nach der historisch größten Erhöhung des Wohngeldes 2023 ist die Zahl der Wohngeldempfänger auf rund zwei Millionen Haushalte gestiegen. Rund 1,4 Millionen Haushalte haben durch die Reform erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch erhalten. Rentner sowie Beschäftigte und Eigenheimbesitzer mit geringem Einkommen werden bei den Mietzahlungen und den Wohnkosten im Eigenheim dauerhaft entlastet.
Weil Mieten, Energie und die Waren des täglichen Bedarfs weiter steigen, wird das monatliche Wohngeld zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent beziehungsweise 30 Euro erhöht. Gemeinsam mit den Fördermaßnahmen zur Stärkung des Wohnungsneubaus, insbesondere der Mittel für den sozialen Wohnungsbau von über 21,6 Milliarden Euro bis 2028 ist die Wohngelderhöhung ein wichtiger Schritt, der von der Bundesregierung beschlossen worden ist.
Die Wohngelderhöhung steht für uns auch angesichts großer Herausforderungen im Bundeshaushalt nicht zur Disposition. Wir dürfen die Betroffenen nicht mit den Kostensteigerungen allein lassen.“
Brian Nickholz, zuständiger Berichterstatter:
„Seit Jahren geben Menschen in Deutschland immer mehr Geld für Miete, Energie und den täglichen Bedarf aus. Dabei unterstützt sie das Wohngeld. Die nächste turnusmäßige Erhöhung ist wichtig, damit auch die in den letzten Jahren weiter gestiegenen Wohnkosten berücksichtigt werden.
Als SPD-Fraktion haben wir uns in der Vergangenheit für diese gesetzlich verankerte Anpassung des Wohngeldes alle zwei Jahre eingesetzt, damit sich die Menschen auf das Wohngeld und seine Entlastung bei den Wohnkosten dauerhaft verlassen können – ganz unabhängig vom aktuellen Bundeshaushalt.“