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Heute hat der Bundesrat mit der Verabschiedung der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Weichen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr gestellt. Um das Ziel der „Vision Zero“ – keine Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr – zu erreichen, muss der Bundestag das Straßenverkehrsgesetz weiter reformieren.

Isabel Cademartori, verkehrspolitische Sprecherin:

„Die von der Ampel erwirkte Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes ermöglicht notwendige Änderungen an der Straßenverkehrsordnung, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Doch um das Ziel der ‚Vision Zero‘ zu erreichen und gerade Fußgänger*innen und Radfahrer*innen noch wesentlich besser durch geeignete Verkehrsmaßnahmen zu schützen, müssen wir auch im Bundestag weitere Änderungen am Straßenverkehrsgesetz vornehmen. Essenziell ist dabei die Einführung des Präventionsprinzips. Es ist nicht zu vermitteln, dass erst Menschen im Straßenverkehr schwer verletzt werden oder sterben müssen, um eine bereits bekannte Gefahrenlage entschärfen zu dürfen. Der Schutz von Leib und Leben muss daher oberste Priorität im Straßenverkehrsrecht haben.

Mehr Verkehrssicherheit können wir auch durch die Einführung einer datenschutzkonformen digitalen Parkraumkontrolle mit strikter Zweckbindung und klaren Löschfristen erreichen. Der Einsatz von Scan-Fahrzeugen in bewirtschafteten Parkbereichen reduziert Parkplatzsuchverkehr und Falschparken in Kreuzungsbereichen, auf Gehwegen sowie Halte- und Parkverbotszonen. Dies kommt in erster Linie der Sicherheit des Fußverkehrs zugute.“

Mathias Stein, zuständiger Berichterstatter:

„Mit der Verabschiedung der Straßenverkehrsordnung hat der Bundesrat heute den Paradigmenwechsel weitergeführt, den der Bundestag mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vor Kurzem eingeläutet hat. Für Kommunen enthält die StVO-Novelle konkrete Verbesserungen. Sie können künftig zum Beispiel Rad- und Fußwege sowie Zebrastreifen leichter einrichten. Auch die Voraussetzungen für die Anordnung von Tempo 30 werden erweitert. Diese Maßnahmen werden sich positiv auf die Sicherheit von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen auswirken.

Allerdings sind die im Gesetz angelegten Verbesserungsmöglichkeiten mit den beschlossenen Änderungen der StVO längst nicht ausgeschöpft worden. Um die Zahl der Unfallopfer signifikant zu senken, werden Bundesregierung und Bundesrat weitere Änderungen an der Straßenverkehrsordnung vornehmen müssen.“

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