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Die Änderung des Düngegesetzes hat im Bundesrat keine Mehrheit bekommen. Die Agrarminister der Länder lehnten trotz der Protokollerklärung der Bundesregierung die Novelle ab. Die SPD-Bundestagsfraktion bedauert diese Entwicklung und betont die Bedeutung einer differenzierten und praktikablen Regelung für die Landwirtinnen und Landwirte.

Sylvia Lehmann, zuständige Berichterstatterin:

“Ich bedauere sehr, dass der Bundesrat die Protokollerklärung der Bundesregierung nicht angenommen hat. Es war noch mal ein entscheidender Schritt in Richtung der Bundesländer. Die EU-Kommission erwartet von Deutschland zur Reduzierung von Nitrat im Grund- und Oberflächenwasser ein robustes, rechtssicheres und vollzugsfähiges System, das auf kontrollierbaren Daten beruht – das soll das Monitoring übernehmen. Wir benötigen aber auch dringend eine Lösung, die Verursachergerechtigkeit und weniger Bürokratie vereint und mit den landwirtschaftlichen Betrieben mit sehr guter Stickstoffbilanz in den sogenannten Roten Gebieten entlastet werden können. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sehen die Stoffstrombilanz als entscheidendes Instrument, um Nährstoffströme transparent und überprüfbar abzubilden.

Das bisherige Bewertungssystem der Stoffstrombilanz hat einigen Überarbeitungsbedarf. Mit den Änderungsvorschlägen der Ampelfraktionen hätte sich eine einzelbetriebliche Maßnahmendifferenzierung stärker am Verursacherprinzip orientiert, um eine effektive und gerechte Düngung sicherzustellen, und gleichzeitig hätte sich der bürokratische Aufwand reduziert.

Da das Gesetz im Bundesrat keine Mehrheit fand, muss sich nun der Vermittlungsausschuss damit befassen, denn wir brauchen Lösungen, um kein weiteres Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel zu riskieren.“