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Seit über einem Jahrzehnt beschäftigt sich der Deutsche Bundestag mit dem Düngegesetz, in dem bisher noch immer unzureichend die EU-Vorgaben umgesetzt wurden. Mit dem heute zu beschließenden Änderungsgesetz setzt die Koalition das wichtige Ziel um, eine Maßnahmendifferenzierung einzuführen, die nach dem Verursacherprinzip erfolgt. Damit haben wir die zentrale Forderung der Landwirtschaft nach Verursachergerechtigkeit erfüllt.

„Nach intensiven Verhandlungen haben wir eine Lösung gefunden, die Gesundheit und Umwelt schützt und zugleich Landwirtinnen und Landwirte, die hier bereits vorbildlich agieren, perspektivisch von Auflagen entlasten. Dafür brauchen wir die einzelbetriebliche Betrachtung, also die Nährstoffbilanzierung. Auch die neue Monitoringverordnung ist notwendig und ein großer Erfolg, da sie eine einheitliche Überwachung der Nährstoffeinträge ins Grundwasser ermöglicht und damit eine wesentliche EU-Vorgabe erfüllt.

Das übergeordnete Ziel dieser Maßnahmen ist es, innerhalb kurzer Zeiträume belastbare Aussagen über die Wirksamkeit der neuen Regelungen der Düngeverordnung treffen zu können. Nur so können wir sicherstellen, dass die geänderten Vorgaben die gewünschte Wirkung erzielen: gesundes Grundwasser für alle.

Diese Einigung zeigt, dass wir gemeinsam wirksame und pragmatische Lösungen für eine nachhaltige Landwirtschaft und effektiven Umweltschutzes finden können. Damit bleibt uns außerdem die Wiederaufnahme des EU-Vertragsverletzungsverfahrens erspart, das den Bundeshaushalt mit Strafzahlungen in Millionenhöhe belastet hätte.“

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Lina Seitzl, zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion:
Laura Kraft, zuständige Berichterstatterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Ria Schröder, zuständige Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion:

Mit dem Kabinettsbeschluss zum 29. BAföG-Änderungsgesetz wurde ein Vorschlag für wesentliche Anpassungen am Regierungsentwurf verabschiedet. Bedarfssätze, Wohnkostenzuschlag, Freibeträge – so wollen wir den gestiegenen Lebenshaltungskosten der Studierenden Rechnung tragen.

„Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zum 29. BAföG-Änderungsgesetz wurde ein Vorschlag für wesentliche Anpassungen am Regierungsentwurf verabschiedet. So sollen die Bedarfssätze künftig um fünf Prozent steigen, der Wohnkostenzuschlag soll sich von 360 auf 380 Euro erhöhen und auch die Elternfreibeträge sollen um 5,25 Prozent ansteigen, um das BAföG weiter zu öffnen. Die Erhöhung der Darlehensobergrenze wurde zurückgenommen. Mit diesem Vorschlag werden wir nun in unsere Fraktionen gehen. Ziel ist die Verabschiedung der BAföG-Novelle in der nächsten Woche, so dass sie zum 1. August 2024 in Kraft treten kann.

Nach langen Verhandlungsrunden ist es uns gelungen, uns an entscheidenden Stellen auf Nachbesserungen für die BAföG-Strukturreform zu einigen. Das sind sehr positive Nachrichten, von denen die Studierenden in unserem Land spürbar profitieren werden. Neben den wichtigen strukturellen Reformen bei der neuen Studienstarthilfe, beim Studienfachrichtungswechsel und dem Flexi-Semester, wollen wir mit der Erhöhung der Bedarfssätze und des Wohnkostenzuschusses den gestiegenen Lebenshaltungskosten der Studierenden Rechnung tragen. Auch haben wir uns verständigt, die Schuldenlast bei der BAföG-Rückzahlung nicht weiter ansteigen zu lassen.

Mit dem jetzigen Verhandlungsergebnis sind wir zuversichtlich, dass wir als Ampelkoalition ein weiteres wichtiges Reformpaket für junge Menschen auf den Weg bringen, das sich sehen lassen kann.“

Der Weg für die Unterstützung von Brennpunkt-Schulen ist frei: Bund und Länder haben die Vereinbarungen zum Startchancen-Programm unterzeichnet. Damit machen wir auch Schluss mit einem Paradoxon, erklärt SPD-Fraktionsvize Sönke Rix.

„Kinder und Jugendliche mit besonderem Bedarf in der Schule werden in Zukunft besser gefördert – mit dem bisher größten Lernförderprogramm, dem Startchancen-Programm. Bund und Länder werden hierfür über die nächsten zehn Jahre insgesamt 20 Milliarden Euro verausgaben und damit die am stärksten benachteiligten Schulen unterstützen.

Zum Schuljahr 2024/2025 wird das Programm bereits mit 2.060 Schulen an den Start gehen. Das sind mehr als doppelt so viele, wie zum Programmstart angedacht waren. Bis 2026 müssen dann alle restlichen Schulen benannt werden. Mit dem Startchancen-Programm richten wir die Bildungsfinanzierung neu aus. Das heißt: Das Geld fließt dorthin, wo es am meisten gebraucht wird. Gleichzeitig räumen wir auf mit dem Paradoxon, dass die reichen Bundesländer im Zuge des Königsteiner Schlüssels auch überdurchschnittlich von einer Förderung profitieren.“