Heute berät der Bundestag den Gesetzentwurf zum Freiwilligen-Teilzeitgesetz in 2./3. Lesung. Die SPD-Fraktion begrüßt die Verbesserungen für Freiwillige und arbeitet weiter an der Absicherung der finanziellen Rahmenbedingungen.
Erik von Malottki, Sprecher der AG Bürgerschaftliches Engagement:
„Künftig gibt es für die rund 90.000 jährlich engagierten Menschen in Freiwilligendiensten die Möglichkeit, ihr Engagement flexibler und finanziell besser abgesichert zu absolvieren. Freiwillige unter 27 Jahren im Bundesfreiwilligendienst (BFD), im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) können künftig ihren Dienst einfacher als bisher in Teilzeit leisten. Der bürokratische Aufwand sinkt, denn die Nachweispflicht entfällt.
Der Dienst wird insgesamt attraktiver, denn die Träger und Einsatzstellen dürfen ihren Freiwilligen künftig mehr Taschengeld zahlen. Statt bis zu 453 Euro sind künftig bis zu 604 Euro monatlich möglich. Zusätzlich können Mobilitätszuschläge gewährt werden, etwa ein Ticket für die Bahn oder ein finanzieller Zuschuss zum Fahrrad. Dass diese Zuschläge ungedeckelt sind, war in den Verhandlungen unser expliziter Wunsch als SPD-Fraktion, um besonders Freiwillige aus dem ländlichen Raum zu entlasten und mehr Engagement zu ermöglichen.
In gleichem Maße wird sich die SPD-Fraktion im Bundestag dafür einsetzen, die Haushaltsmittel für den kommenden Freiwilligendienst-Jahrgang (2024/2025) im Bundeshaushalt zu sichern. Freiwillige sind ein wichtiger Teil der Zivilgesellschaft, sie packen mit an, bringen sich ein und stärken durch ihr Engagement den demokratischen Zusammenhalt in unserem Land. Mit dem Freiwilligen-Teilzeitgesetz schaffen wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen, um noch mehr Menschen einen Freiwilligendienst zu ermöglichen.“