Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Inflationsausgleich für Betreuerinnen und Betreuer auf den Weg gebracht. Zügiges Handeln ist hier dringend erforderlich, insbesondere Betreuungsvereine können mittlerweile kaum mehr kostendeckend arbeiten. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich nun für ein schnellstmögliches Inkrafttreten ein.
Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Wir begrüßen, dass das Kabinett heute einen Inflationsausgleich für das Betreuungswesen beschlossen hat. Die Kostensteigerungen der letzten Jahre haben dazu geführt, dass insbesondere Betreuungsvereine nicht mehr kostendeckend arbeiten können. Teilweise mussten erste Einrichtungen ihre Arbeit einstellen. Dies ist fatal, denn sie kümmern sich um Millionen von Menschen, die aufgrund von körperlichen oder psychischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Zudem übernehmen sie eine tragende Rolle bei der Gewinnung und Beratung ehrenamtlicher BetreuerInnen. Ohne die exzellente Arbeit der Betreuungsvereine wäre der Grad an Selbstbestimmung und Autonomie, den viele betreute Personen in Deutschland haben, nicht möglich. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich darum für ein schnellstmögliches Inkrafttreten des Inflationsausgleichs ein.“
Luiza Licina-Bode, zuständige Berichterstatterin:
„Wenn wir nicht schnell handeln, werden durch die dramatische finanzielle Lage im Betreuungswesen auch die Erfolge der Betreuungsrechtsreform gefährdet, die zum 1.1.2023 in Kraft getreten ist. Wichtigstes Ziel war die Stärkung der Selbstbestimmung der Betreuten und die Steigerung der Qualität der gesetzlichen Betreuung. Wer Qualität fordert, muss aber auch Qualität bezahlen. Uns ist es darum wichtig, dass wir die chronische Unterfinanzierung des Betreuungswesens nachhaltig ändern. Die für Ende 2024 vorgesehene Evaluierung der Vergütungsstruktur muss vorgezogen werden, damit eine darauf basierende Anpassung der Vergütungspauschalen noch in dieser Legislaturperiode erfolgen kann. Wir werden zudem bei der Reform darauf drängen, Mechanismen einzubauen, die eine künftige Anpassung an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung beinhalten.“