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Zur heutigen Verabschiedung der Novellierung der Landesbauordnung durch die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Grüne im Bauausschuss des Landtags erklärt Sebastian Watermeier, wohnungsbaupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

“Schon in der Anhörung zur Novellierung der Landesbauordnung im August wurde deutlich, dass blinder Aktionismus keinen Fortschritt zur Erreichung nachhaltiger wohnungspolitischer Ziele bedeutet. Die Kommunen beklagen zu Recht, dass jetzt bereits die fünfte Novellierung in sechs Jahren verabschiedet wird, ohne dass dazu die jeweils zwingend notwendigen Rechtsvorschriften durch die Landesregierung erlassen wurden. Die Bauaufsichtsämter werden so in weiten Teilen alleine gelassen und es herrscht Planungsunsicherheit bei Kommunen und Investoren. Die Novellierung muss also noch einmal überarbeitet werden, wenn Sie denn helfen soll, das Bauen schneller und effizienter zu machen.

Nun kommen noch die Ergebnisse des Wohngipfels in Berlin hinzu: Dort ist vereinbart worden, bereits im November diesen Jahres mit den Ländern über Änderungen in den Landesbauordnungen über Typengenehmigungen, Genehmigungsfiktionen und andere einheitliche Standards zu reden. Die Novellierung der Landesbauordnung zum jetzigen Zeitpunkt macht deshalb überhaupt keinen Sinn – unabhängig von unserer Kritik im Einzelnen. Warum die schwarz-grüne Koalition mit aller Macht eine halbgare und jetzt schon wieder veraltete Landesbauordnung durchpeitscht und den Wohnungsgipfel torpediert, versteht niemand.

Erneut beweist die Landesregierung, dass sie die dramatische Situation auf dem Wohnungsmarkt nicht verstanden hat. Anstatt alles dafür zu tun die sich verschärfende Krise zu bekämpfen, wird stur an einer Novellierung festgehalten, die keinerlei Impulse für den Wohnungsbau setzt. Denn aus dem groß angekündigten „Frühjahrsputz“ der Landesbauordnung ist noch nicht einmal ein leichter Wisch mit dem Staubtuch geworden.

Statt dessen herrscht noch mehr Unordnung: Zahlreiche Ungereimtheiten und ungeklärte Rechtsbegriffe prägen die Novellierung und wären Grund genug gewesen, sie zurück zu ziehen. Neue Auflagen und Verschärfungen werden ohne hinreichende Klarstellungen eingeführt, nur um grüne Überschriften zu platzieren. In der Folge werden Verfahren nicht verkürzt, sondern verkompliziert und am Ende müssen sich die Gerichte mit den Streitfällen auseinandersetzen. Handwerklich mangelhaft und zur Unzeit verschärft diese Landesbauordnung die Krise der Bauwirtschaft zusätzlich.”