Die EU will die Führerscheine in allen Mitgliedsstaaten vereinheitlichen. Dazu hat die Kommission einen Vorschlag für eine neue Führerschein-Richtlinie vorgelegt. Die Änderungen betreffen unter anderem auch den Unterricht in Fahrschulen, die zulässigen Fahrzeugklassen und ab welchem Alter man diese erwerben darf sowie die Prüfung der Fahrtauglichkeit älterer Menschen. Hierzu hat der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments seinen Berichtsentwurf am Dienstag, 19. September diskutiert.
Thomas Rudner, verkehrspolitischer Sprecher der Europa-SPD:
“Der Vorschlag der EU-Kommission soll die Verkehrssicherheit erhöhen. Manche Vorschläge des Berichtsentwurfs halte ich aber für höchst ungeeignet, um dieses Ziel zu erreichen. Gestaffelte Tempolimits nach Altersgruppen sind komplett realitätsfern und in der Praxis schwer umsetzbar.
Der Kommissionsvorschlag sieht auch eine Überprüfung der Fahreignung ab dem 70. Lebensjahr vor. Wie ein derartiger Check aussehen könnte, ist derzeit noch offen. Eine Verpflichtung zur medizinischen Überprüfung der Fahreignung bestimmter Altersgruppen lehne ich ab. Allerdings sollte die Fahreignung unter bestimmten Voraussetzungen durch die Mitgliedstaaten überprüft werden können.
Die Erhöhung des Maximalgewichts beim B-Führerschein auf 4,25 Tonnen für alternative Antriebe ist angebracht, da zum Beispiel elektrisch betriebene Fahrzeuge aufgrund der Batterie deutlich schwerer sind als vergleichbare Verbrenner.
Widersprüchlich ist aus meiner Sicht der Vorschlag der Berichterstatterin des Europäischen Parlamentes, dass für die PKW-Führerscheine der Klasse B die zulässige Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen auf 1,8 Tonnen gesenkt werden soll, aber gleichzeitig 17-Jährige einen 40-Tonner steuern dürfen, weil uns die LKW-Fahrer fehlen. Das ergibt überhaupt keinen Sinn und kann unter Umständen lebensgefährlich sein!
Des Weiteren bin ich beim Lebensalter für den A1-Führerschein mehr am Kommissionsvorschlag, denn gerade 16-Jährige brauchen in ländlichen Regionen eine Möglichkeit, um von A nach B zu gelangen.
Viele Regeln, die in Deutschland bereits angewandt werden, sollen jetzt auch in der EU Einzug halten. Das begleitete Fahren ab 17 Jahren ist in Deutschland seit zehn Jahren bereits Standard. Und auch die Null-Promille-Grenze für Fahranfängerinnen und Fahranfänger soll bald europaweit gelten. Das sind aus meiner Perspektive sinnvolle Angleichungen der europaweiten Regeln.”
Der Bericht wird am 7. Dezember im Verkehrsausschuss abgestimmt, bevor das Plenum voraussichtlich im März 2024 über die Richtlinie entscheidet.