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Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass damit mehr Geld direkt und leichter bei den Kindern ankommen und verdeckte Armut behoben werden soll.

Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin:

„Mit dem Beschluss zur Kindergrundsicherung gehen wir einen weiteren Schritt, um Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. Unser Ziel ist es, Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Mit der Erhöhung des Kindergeldes, des Kinderzuschlags und der Regelsätze haben wir bereits eine Basis gelegt. Diese gilt es jetzt mit dem Kindergrundsicherungsgesetz bestmöglich auszubauen. Dabei werden wir uns, sobald das parlamentarische Verfahren beginnen kann, insbesondere die herausfordernde Situation von Alleinerziehenden genau ansehen.“

Sarah Lahrkamp, zuständige Berichterstatterin:

„Die Kindergrundsicherung soll eine Sozialreform werden, die die finanzielle Basis für beste Bildungs- und Lebenschancen für alle Kinder sein soll. Damit Familien die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, sollen zentrale familienpolitische Leistungen gebündelt und einfacher zugänglich gemacht werden. Neben einem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen soll es einen einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag geben.

Neben finanzieller Unterstützung setzen wir auch auf eine gute Infrastruktur: Wir investieren weiterhin in die Qualität in der Kindertagesbetreuung, bauen die Ganztagsbetreuung an Grundschulen aus und unterstützen Schulen mit dem Startchancenprogramm – damit jedes Kind in Zukunft sein volles Potential entfalten kann.“

Rolf Mützenich, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion:

„Ich begrüße, dass das Bundeskabinett heute einen Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung auf den Weg gebracht hat. Darauf haben wir lange gewartet. Bedauerlicherweise hat die Bundesregierung die Rechtsförmlichkeitsprüfung jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung hat sich in ihrer Geschäftsordnung selbst zum Ziel gesetzt, jeden Gesetzentwurf einer rechtssystematischen und rechtsförmlichen Prüfung zu unterziehen. Der Bundestag kann erwarten, dass eine solche Selbstverpflichtung vor der Zuleitung erfüllt wird, zumal die Kindergrundsicherung verschiedene Leistungen, die bisher in anderen Gesetzen geregelt waren, bündelt.

Ich habe bereits vor Wochen angekündigt, dass ich Gesetzentwürfe, die das Bundeskabinett oder Teile von ihm unter Vorbehalt stellt, nicht im parlamentarischen Bereich akzeptieren werde. Deswegen wird die SPD-Fraktion bis zum Abschluss dieser Prüfung keine parlamentarischen Beratungen beginnen. Wir erwarten, dass die Voraussetzungen dafür von Seiten der Bundesregierung rasch geschaffen werden. Dann könnte auch der ambitionierte Zeitplan eingehalten werden.“