Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes geht heute in die erste Lesung des Bundestages. Nach der ersten Fassung aus dem Jahr 2017 werden nun die erkannten Hindernisse angegangen. Das Ziel ist klar: eine nutzerfreundliche und digitale Verwaltung.
Dunja Kreiser, zuständige Berichterstatterin:
„Mit der Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) werden wir schneller und moderner. Der heute beratene Gesetzesentwurf der Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur digitalen Verwaltung. Die digitale Personalausweisfunktion wird die händische Unterschrift ersetzen und unsere Verwaltungsverfahren auf die Höhe der Zeit bringen. Außerdem werden Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit verbindlich. Bundeskanzler Olaf Scholz setzt sich mit dem „Deutschland-Pakt“ zu Recht für eine schnellere Digitalisierung unseres Landes ein. Bauanträge, Wohnsitzmeldungen oder Unternehmensanmeldungen müssen online erfolgen können. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich nun im parlamentarischen Verfahren für vereinzelte Anpassungen ein, damit der Weg frei ist für eine schnelle Umsetzung.“
Robin Mesarosch, zuständiger Berichterstatter:
„Unser Staat muss einfacher, schneller und präziser werden. Und davon müssen alle etwas haben, auch im kleinsten Dorf. Mit der OZG-Novelle geben wir diesem Jahrhundertprojekt einen besseren Rahmen. Wir vereinheitlichen, wir standardisieren, wir fordern ein, wir beschleunigen. In Zukunft wird es genau ein Nutzerkonto für die Bürgerinnen und Bürger geben. Niemand wird mehr einen Brief bekommen, wenn die Verwaltung auch eine Mail schreiben kann. Dabei zentralisiert der Bund mehr, damit wir schneller vorwärtskommen. Am Ende steht eine moderne Verwaltung, die für uns alle besser da sein kann, als es je zuvor möglich war.“