Auf Antrag der SPD-Fraktion thematisiert der Wirtschaftsausschuss des Landtags heute in einer Aktuellen Viertelstunde das OVG-Urteil zu den NRW-Corona-Soforthilfen 2020. Am 17. März 2023 urteilte das Oberverwaltungsgericht in Münster: die ausgestellten Schlussbescheide des Landes mit der Rückzahlungsaufforderung von Corona-Soforthilfen für Kleinbetriebe, Solo-Selbständige, Gründer*innen und Freiberufler*innen sind rechtswidrig. Wirtschaftsministerin Mona Neubaur ließ im Vorfeld verlautbaren, dass das Land keine Notwendigkeit sieht, diese rechtswidrige Praxis für all jene zu korrigieren, die dies nicht gerichtlich haben feststellen lassen.
Hierzu erklärt André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Der Umgang der Landesregierung mit den Corona-Soforthilfen 2020 zeugt von derartigem handwerklichem Dilettantismus, für den schnelles Handeln keine Ausrede sein kann. Das OVG hat wie auch die vorherige Instanz bestätigt: Die Landesregierung ist in unzulässiger Weise von der eigenen Förderpraxis abgewichen und muss die ausgestellten Schlussbescheide zurücknehmen. Die SPD-Fraktion fordert die Landesregierung daher seit Monaten auf, die Urteile politisch anzuerkennen und allgemeinverbindlich auf alle laufenden Verfahren auszuweiten. Das bedeutet, von weiteren Rückzahlungsaufforderungen in folgenden Schlussbescheiden abzusehen und all jenen die Rückzahlungen zu erstatten, die bereits im guten Glauben der Zahlungsaufforderung des Landes gefolgt waren. Das ist die Landesregierung den Betroffenen schuldig, um Vertrauen in staatliches Handeln wiederherzustellen. Hinzu kommt, dass die Empfänger*innen der Soforthilfen laut Urteil zwar grundsätzlich mit einer Rückzahlungsforderung hätten rechnen können, das Land dies aber mit widersprüchlichen und ungenauen Angaben schwer erkennbar gemacht habe.
Viele Kleinbetriebe und Solo-Selbstständige sind nach den wirtschaftlichen Nöten der Corona-Pandemie direkt mit den Herausforderungen der Energiepreiskrise konfrontiert. Damit sind sie anhaltend in sehr schwierigem wirtschaftlichem Fahrwasser. Rücklagen von mehreren Tausend Euro sind dabei kaum aufzuweisen. Auch deswegen fordert die SPD-Fraktion: Strich drunter.
Doch Ministerin Mona Neubaur ist bislang nicht bereit, den Fehler der Landesregierung einzugestehen und umfassend auszuräumen. In der Aktuellen Viertelstunde muss die Ministerin beantworten, wie sie den bisherigen Kurs korrigieren möchte.“