Frauenfeindliche Gewalt ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten kämpfen wir für die Rechte und den Schutz von Frauen und sehen einen deutlichen Handlungsbedarf. Die Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitiker der SPD-Fraktionen in Bund und Ländern haben deswegen mit der Stuttgarter Erklärung ein Maßnahmenpaket zur besseren Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorgestellt.
„Um Frauen besser gegen Gewalt zu schützen, müssen geschlechtsspezifische Motive künftig strafschärfend berücksichtigt werden. Wird eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist, dann ist das kein ‚Familiendrama‘ oder eine ‚Beziehungstat‘, sondern ein Femizid und muss regelmäßig als Mord aus niedrigen Beweggründen bestraft werden. Denn diese Taten richten sich gegen die Selbstbestimmung von Frauen und sind geprägt von patriarchalem Besitzdenken.
Auch in familienrechtlichen Sorge- und Umgangsverfahren müssen frauenfeindliche Gewaltdelikte zwingend berücksichtigt werden. Das elterliche Umgangsrecht darf nicht die Sicherheit eines Elternteils oder des Kindes gefährden. Gehsteigbelästigungen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen wollen wir gesetzlich einen Riegel vorschieben. Die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit finden ihre Grenze im körperlichen Bedrängen und der psychischen Beeinträchtigung anders Denkender.
Die strafrechtliche Bekämpfung von frauenfeindlichen Taten werden wir durch wirksame präventive Maßnahmen flankieren – indem wir eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt entwickeln, die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt. Jede Frau hat ein Recht auf Schutz vor Gewalt – in allen Lebensbereichen.“