Das heutige Urteil ist ein doppelter Sieg für die Rechtsstaatlichkeit. Mit der Bestätigung des Mechanismus kann die EU nun dieses neue Instrument zur Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit einsetzen.
Achim Post, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist ein klares Ausrufezeichen für eine starke europäische Werte- und Rechtsgemeinschaft. Polen und Ungarn wären jetzt gut beraten, den Konflikt nicht weiter zu eskalieren, sondern den Dialog mit den europäischen Institutionen zu suchen. Bleibt es beim Konfrontationskurs der Regierungen in Polen und Ungarn, bin ich dafür, dann auch das volle Instrumentarium zum Schutz der EU Verträge auszuschöpfen – bis hin auch zu finanziellen Sanktionen, so wie es der neue EU-Rechtsstaatsmechanismus ermöglicht.“
Johannes Schraps, zuständiger Berichterstatter:
„Mit den von der EU-Kommission angekündigten Leitlinien werden bald die Kriterien bekannt, wann Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit die ordnungsgemäße Verwendung von EU-Geldern gefährden. Die Kommission sollte auf dieser Grundlage sorgfältig prüfen, ob die in anderen Verfahren festgestellten Verstöße durch Polen und Ungarn die Einbehaltung europäischer Gelder rechtfertigen. Der Blick darf dabei aber nicht auf die beiden Länder beschränkt bleiben, denn alle Mitgliedstaaten müssen die Rechtsstaatlichkeit beachten.
Ungarn und Polen hatten den Fall vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig gemacht. Die Möglichkeit, Rechtsakte durch ein unabhängiges Gericht überprüfen zu lassen, zeigt eindrucksvoll, dass der Wert Rechtsstaatlichkeit nicht nur für die Mitgliedstaaten gilt, er bindet auch die Europäischen Union selbst als rechtsstaatlich verfasste Staatgemeinschaft.“