Foto: pixabay.com

Die EU-Kommission hat heute umstrittene Vorschläge zur sogenannten Taxonomie vorgelegt. Demnach sollen Atomstrom und Gas trotz Widerstand aus dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten künftig als nachhaltig eingestuft werden.

Joachim Schuster, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der SPD-Europaabgeordneten:

“Trotz breiter Kritik hat die EU-Kommission ihren umstrittenen Vorschlag leider kaum verändert. Damit wird die Taxonomie nicht die erhoffte Wirkung entfalten. Die politische Motivation, Kernkraft als nachhaltig zu erklären, ist offensichtlich. Doch nur wissenschaftlich fundierte Einstufungen können Orientierung an den Kapitalmärkten bieten. Kernkraft erfüllt diese Kriterien nicht, da hilft auch kein Greenwashing der EU-Kommission. Die Übergangskriterien für die Nutzung von Gas zur Stromerzeugung sind ebenfalls unzureichend.

Damit hat die EU-Kommission eine Chance vertan. Es wäre wünschenswert, klare, aber richtige Kriterien zu haben, nach denen beurteilt werden kann, welche Investitionen nachhaltig sind und welche nicht. Das würde auch auf andere politische Felder ausstrahlen. Wir SPD-Europaabgeordnete werden uns deshalb im Europäischen Parlament für eine Ablehnung des delegierten Rechtsaktes einsetzen.

Es gäbe Alternativen: Übergangstechnologien wie Gas und Atom könnten in eine dritte Kategorie als bedeutsam für den Übergang eingestuft werden, aber nicht als nachhaltig. Doch diesem Lösungsvorschlag der Sozialdemokrat*innen im Europäischen Parlament ist die EU-Kommission leider nicht gefolgt.”

Nach dem Vorschlag für den delegierten Rechtsakt hat das Europäische Parlament nun vier Monate Zeit, um entweder Widerspruch einzulegen oder den Gesetzgebungsprozess weiterlaufen zu lassen, also bis Anfang Juni. Eine Mehrheit im Parlament für den Widerspruch würde den Rechtsakt in dieser Form verhindern. Europäisches Parlament oder Rat könnten diese Frist um zwei Monate verlängern, spätestens im August müssten die EU-Institutionen allerdings über die Taxonomie entschieden haben.

Die EU-Kommission geht bisher davon aus, dass der delegierte Rechtsakt zur Taxonomie zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt.