Auf Vorschlag von Bundesgesundheitsministers Prof. Dr. Karl Lauterbach hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung die Ernennung von Stefan Schwartze als Patientenbeauftragter der Bundesregierung beschlossen.

Hierzu erklärt Stefan Schwartze: „Ich empfinde diese Ernennung als große Ehre. So kann ich meine Arbeit der letzten zwölf Jahre im Petitionsausschuss des Bundestages nun für die Patientinnen und Patienten in Deutschland fortführen.

Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung enthält viele Vorhaben, die die Patient:innen stärken werden. So wird es eine der zentralen Aufgaben sein, die „Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ (UPD) in eine dauerhafte, staatsferne und tatsächlich unabhängige Struktur mit starker Beteiligung der Patientenorganisationen zu überführen.

Darüber hinaus werden auch die Corona-Pandemie und die dadurch entstehenden Folgen für Patient:innen sowie eine Verbesserung der medizinischen Versorgung in der Fläche zu den Schwerpunkten meiner Arbeit gehören“.

Hintergrund:

Der Patientenbeauftragte ist im Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch,  (SGB V), §140h festgeschrieben. Absatz 2 beschreibt die Aufgabe:

(2) Aufgabe der beauftragten Person ist es, darauf hinzuwirken, dass die Belange von Patientinnen und Patienten besonders hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im Gesundheitswesen und auf die Beteiligung bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung berücksichtigt werden. Sie setzt sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen und Bedürfnisse von Frauen und Männern beachtet und in der medizinischen Versorgung sowie in der Forschung geschlechts-spezifische Aspekte berücksichtigt werden. Die beauftragte Person soll die Rechte der Patientinnen und Patienten umfassend, in allgemein verständlicher Sprache und in geeigneter Form zusammenstellen und zur Information der Bevölkerung bereithalten.