Der Einsatz gegen Rechtsextremismus und Rassismus braucht Schulterschluss der Demokraten

Zur heutigen Ablehnung des SPD-Antrags für einen Masterplans gegen Rechtsextremismus (Drs. 17/8778) im Innenausschuss des Landtags NRW durch die Fraktionen von CDU und FDP erklärt Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Beim schrecklichen Terroranschlag vom 19. Februar 2020 in Hanau sind zehn Menschen durch die Taten eines Rechtsextremisten gestorben. In der darauffolgenden Plenarsitzung haben wir mit unserem Masterplan gegen Rechtsextremismus umgehend 55 Punkte vorgelegt, um Nordrhein-Westfalen besser gegen rechtsextremistischen Terror aufzustellen. Hierzu gehört u.a. eine Ausweitung und Intensivierung der Beobachtung von Rechtsextremen in NRW durch den Verfassungsschutz, ein Verbot der Identitären Bewegung, eine Beobachtung der nordrhein-westfälischen AfD durch den Verfassungsschutz oder auch die Einrichtung einer unabhängigen Landeskoordinierungsstelle gegen Diskriminierung und Rassismus. Die Sachverständigenanhörung zu unserem Masterplan hat unmissverständlich klargemacht, wie wichtig weitere Maßnahmen beim Einsatz gegen Rechtsextremismus und Rassismus sind.

Es ist daher sehr bedauerlich, dass es keinen Konsens zwischen den demokratischen Fraktionen im Landtag gab, einen gemeinsamen Antrag mit einem umfassenden Ansatz für den Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu verabschieden. Der Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus braucht den Schulterschluss der Demokraten. Mit unserem Masterplan haben wir gezeigt, dass wir Rechtsextremismus in allen gesellschaftlichen Bereichen bekämpfen wollen und hierbei auf schulische und außerschulische Bildung, Polizei, Verfassungsschutz und Justiz, die Integrationsarbeit und die Wissenschaft setzen.

Bereits die Entwicklungen im Bereich des Versammlungsrechts haben uns jedoch gezeigt, dass die Landesregierung und wir gegensätzliche Ansätze verfolgen. Allerdings unterstützen wir die Landesregierung dabei, wenn sie einzelne unserer Forderungen übernimmt, wie beispielsweise die Prüfung eines Verbotes der Identitären Bewegung, die Entwaffnung von Rechtsextremisten und die Weiterentwicklung des Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus.“