Verzicht auf Ausgleichsabgabe ist richtig

Es ist richtig, dass der Bund auch in diesem Jahr auf 10 Prozent der ihm zustehenden Mittel aus der Ausgleichsabgabe verzichtet.

Kerstin Tack:

„Betriebsschließungen in Werkstätten für behinderte Menschen reißen die Beschäftigten aus ihrem Alltag und ihre Arbeitsentgelte sinken. Das ist eine sehr belastende Situation für die Betroffenen. Deswegen ist es richtig, dass der Bund auch in diesem Jahr auf 10 Prozent der ihm zustehenden Mittel aus der Ausgleichsabgabe verzichtet. Diese werden stattdessen den Integrationsämtern der Länder zur Verfügung gestellt. Die Werkstätten können bei den Integrationsämtern die Mittel beantragen, um Entgelteinbußen ihrer Beschäftigten zu verhindern.

Schon im vergangenen Jahr hatte der Bund diese Möglichkeit geschaffen um ein Zeichen zu setzen. Weil die Pandemie noch nicht vorbei ist, gibt es die Möglichkeit dieses Jahr ein weiteres Mal. Das ist eine gute Nachricht für Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten.“