NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer bespricht sich heute (7. April 2021) mit den Verbänden, um zu klären, wie es nach den Osterferien an den Schulen in Nordrhein-Westfalen weitergehen soll.
Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion:
„Der Vorstoß von Ministerpräsident Laschet mit seiner Forderung nach einem sogenannten ,Brücken-Lockdown‘ hat bei allen Beteiligten zu neuen Unsicherheiten geführt. Niemand kann sagen, was sein Vorschlag für die Schulen konkret bedeutet und was es heißt, wenn man sich nun ,auf das Notwendige fokussieren‘ müsse. 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und natürlich auch die Lehrkräfte wollen aber wissen, ob es für sie nach den Ferien nun mit dem Wechselunterricht weitergeht oder ob erneut Distanzunterricht an den NRW-Schulen angeordnet wird. Darüber hinaus ist auch völlig unklar, welche Auswirkungen die möglichen Pläne auf den Prüfungsbetrieb haben. Die schriftlichen Abiturprüfungen zum Beispiel sollen am 23. April starten, das dafür notwendige Zweite Bildungssicherungsgesetz wird aber erst am 21. April im Schulausschuss des Landtags im Rahmen einer Expertenanhörung und sogar erst am 28. April in zweiter Lesung im Plenum beraten. Als wäre das zu Grunde liegende Zeit-Management also nicht ohnehin schon planlos genug, sorgt der Ministerpräsident mit seinen Nachdenk-Prozessen jetzt für zusätzliche Unsicherheit und versetzt die Schulen in NRW damit in einen Schwebezustand.
Schulministerin Gebauer hat daher in den heutigen Verbände-Gesprächen die undankbare Aufgabe, für Durchblick zu sorgen, wo aktuell überall nur Verwirrung herrscht. Vor allem muss sie unmissverständlich klar machen, wie sie die Äußerungen des Ministerpräsidenten bewertet und einordnet. Wir erwarten dabei, dass sich die Landesregierung frühzeitig auf einen Fahrplan einigt und nicht erst wieder am Freitag die Schulen über das beschlossene Vorgehen informiert. Hierbei sollte sie insbesondere auf eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen setzen, die am besten beurteilen können, welche Auswirkungen das Infektionsgeschehen vor Ort auf den Schulbetrieb haben kann. Davon unabhängig muss sie dafür Sorge tragen, dass die Schülerinnen und Schüler wie auch die Lehrkräfte die vorgesehenen Tests im Rahmen der vergangene eingeführten Testpflicht künftig zuhause machen können und das negative Testergebnis als Voraussetzung für die Teilnahme an einem möglichen Präsenzbetrieb mitbringen. Die bisherige Teststrategie sollte an dieser Stelle noch einmal überdacht und modifiziert werden.
Bisher hat die Forderung von Armin Laschet nach einem ,Brücken-Lockdown‘ nur weitere Fragen mit sich gebracht. Antworten für den Bereich Schule allein von der Kultusminister*innen- oder Ministerpräsident*innenkonferenz zu erwarten, ist für einen Länderchef schlicht zu wenig. Es reicht nicht, sich nur mit neuen Begrifflichkeiten in die Debatten einzuschalten. Frau Gebauer ist jetzt gefordert, für die nötige Klarheit zu sorgen.“