Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz geschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, dass digitale Produkte und Dienstleistungen EU-weite Standards für barrierefreien Zugang erhalten.
Angelika Glöckner, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen:
„Etwa 9,6 Millionen Menschen in Deutschland haben eine Behinderung. Auch sie wollen ungehindert und gleichberechtigt Produkte und Dienstleistungen in der digitalen Welt nutzen können. Zumal auch über die Pandemie hinaus die Digitalisierung in vielen Facetten des Alltags immer zentraler wird. Wir begrüßen deshalb den von Bundessozialminister Hubertus Heil eingebrachten Vorschlag, der die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sichert und Standards für barrierefreie Dienstleistungen im Zeitalter der Digitalisierung schafft. Mit dem Gesetz wird auch die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit umgesetzt.
Durch die entstehenden einheitlichen Standards auf EU-Ebene profitieren auch kleine und mittlere Unternehmen, da sie ihr Produkt im gesamten europäischen Binnenmarkt verkaufen können, ohne es umständlich anpassen zu müssen. Das erhöht auch die Konkurrenzfähigkeit deutscher Produkte. Das Gesetz ist somit eine Win-Win Situation für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen gleichermaßen.“