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Auf der Ziellinie zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes droht das Vorhaben am Widerstand der Unionsfraktionen zu scheitern. Bereits verhandelte Kompromisse werden fallengelassen und der Gesetzesentwurf der Bundesregierung in Frage gestellt.

Isabel Mackensen, zuständige Berichterstatterin;
Rainer Spiering, agrarpolitischer Sprecher:

„Für die SPD-Bundestagsfraktion ist die im Gesetzesentwurf geregelte nachhaltige Anpassung der Rehwildbestände durch eine Neuregelung der Abschussplanung entscheidend, um die Verjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen zu ermöglichen. Für die Etablierung klimastabiler Mischwälder ist es erforderlich die Rehwildbestände auf ein waldverträgliches Maß anzupassen, um die Schadflächen wieder zu bewalden und den Waldumbau zu ermöglichen.

Die SPD-Bundestagsfraktion will die Eigenverantwortung vor Ort stärken. Daher begrüßen wir die Regelungen zur Verständigung der Parteien des Jagdpachtvertrages über einen jährlichen Abschussplan. Grundlage hierfür soll ein Vegetationsgutachten sein, das auch Aussagen über den Lebensraum des Rehwildes enthalten kann.

Wir fordern die Bundesministerin Julia Klöckner dazu auf, sich der Novellierung des Bundesjagdgesetzes ernsthaft anzunehmen und den Konflikt zwischen den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer und der Jägerschaft in den eigenen Reihen zu versöhnen. Die Uneinigkeit innerhalb der Union hat zu einer weiteren Verzögerung des parlamentarischen Verfahrens geführt. Um das Bundesjagdgesetz noch diese Legislaturperiode zu novellieren, muss das Gesetzesvorhaben in der Sitzungswoche nach Ostern abgeschlossen werden. Nur so kann es noch rechtzeitig den Bundesrat erreichen. Um die Länderinteressen zu berücksichtigen, setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, wichtige Forderungen aus der Stellungnahme des Bundesrats mit aufzunehmen.

Mit Unverständnis haben wir die zugespitzte Diskussion in Bayern wahrgenommen – das Bayerische Landesjagdgesetz geht bei Wald und Wild über die Regelungen des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung hinaus. Zudem fällt es unter die Länderöffnungsklausel, wodurch die Abschussplanung in Bayern unberührt bleibt.“