Das Parlament beginnt in erster Lesung mit den Beratungen über ein neues Urheberrecht. Der Entwurf von Bundesjustizministerin Lambrecht ist Grundlage für ein faires und modernes Urheberrecht, das den Erfordernissen digitaler Nutzungsformen gerecht wird und alle Interessen fair ausgleicht.
Martin Rabanus, Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien;
Jens Zimmermann, Sprecher der Arbeitsgruppe Digitale Agenda;
Florian Post, zuständiger Berichterstatter:
„Der heute beratene Entwurf zur Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie nimmt erstmals Plattformen in die Verantwortung für die Inhalte ihrer Nutzer und verpflichtet sie, Lizenzen zu erwerben. Damit können Kreative und Kulturwirtschaft für die Nutzung ihrer Werke auf Plattformen vergütet werden. Gleichzeitig enthält der Entwurf Maßnahmen gegen sogenanntes Overblocking bei automatisierter Filterung, um die Kommunikations- und Meinungsfreiheit zu wahren. Dazu werden geringfügige Nutzungen erlaubt und die urheberrechtlichen Schrankenregelungen um Karikatur, Parodie und Pastiche erweitert. Diese Nutzungsformen werden von den Plattformen vergütet, was ein kluger Kompromiss zwischen den Anliegen der Kreativen und Nutzerinnen und Nutzern ist.
Dieser Ausgleich ist das Fundament des Gesetzes und Voraussetzung für die Vereinbarkeit mit der Richtlinie sowie der EU-Grundrechte. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dieses Fundament nicht ins Wanken gerät und im parlamentarischen Verfahren mit allen Beteiligten im Gespräch bleiben.
Künstlerinnen und Künstler und Kreative werden durch den Entwurf gestärkt. Sie erhalten einen Direktvergütungsanspruch. Neue Transparenzvorschriften über die Verwertung ihrer Werke entlang der gesamten Lizenzkette helfen, Ansprüche einzufordern. Da Urheberinnen und Urheber meist in der schwächeren Verhandlungsposition gegenüber ihren Vertragspartnern sind, wollen wir die Auskunftsansprüche praxistauglicher machen und die Rechtsdurchsetzung durch ein echtes Verbandsklagerecht weiter stärken. Damit können Verbände gegen strukturelle Schieflagen zum Beispiel in einem Vertragssystem vorgehen und einzelne Urheberinnen und Urheber durch Anonymität vor beruflichen Nachteilen schützen.“