– ca. 8.000 Beschäftigte im Minden-Lübbecker Gastrogewerbe könnte geholfen werden –
„Mindest-Kurzarbeitergeld sofort einführen “ fordert die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen. Der erneut verlängerte Lockdown und die wieder stark angestiegene Kurzarbeit verschlechtern die Einkommenssituation von Tausenden ArbeitnehmerInnen weiter.“
Besonders betroffen sind neben den zusätzlichen Arbeitslosen die Kurzarbeitenden mit niedrigen und mittleren Einkommen. Nach Berechnungen des WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung) würde ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1200 € schon Betroffene mit einem durchschnittlichen Bruttomonatslohn unterhalb 3000 € besserstellen als die derzeitige 60%-Regel. Vor allem aber die Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen, die gerade in besonders stark betroffenen Branchen wie beispielsweise im Einzelhandel oder Hotel- und Gaststätten arbeiten, brauchen dringend einen höheren Lohnersatz – zumindest dann, wenn wir sie nicht in die Grundsicherung abdrängen wollen. „Allein im Minden-Lübbecker Gastrogewerbe kämen circa 8.000 Beschäftigte in den Genuss dieser Regelung.“
Die Beantragung und Gewährung von Grundsicherung dauern erfahrungsgemäß lange, erst recht bei der aktuellen Belastung der Ämter. Die Menschen müssen aber jetzt ihre Mieten und Lebenshaltungskosten bezahlen. Wir dürfen sie nicht in die Verschuldung treiben. Gerade in den genannten Bereichen wird nur noch rund ein Viertel der Beschäftigten von Tarifverträgen erfasst, so dass tarifliche Lösungen nur für eine Minderheit Entlastung bringen können, ganz abgesehen davon, ob die gebeutelten Betriebe das bezahlen könnten.
Die AfA, die seinerzeit schon einen Teilerfolg mit der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes nach drei und sechs Monaten erzielt hat, unterstützt daher die Forderungen der Gewerkschaften ver.di und NGG nach einem Mindest-Kurzarbeitergeld. „Dieses Geld muss und kann jetzt schnell bei den Betroffenen ankommen“, fordert Peter Bernard, AfA-Vorsitzender im Kreis Minden-Lübbecke. Ein neuer Gesetzgebungsprozess ist nicht erforderlich. Die Bundesregierung steuert aktuell in vielen Bereichen der Wirtschaft zügig nach. Die Arbeitnehmerschaft darf jetzt nicht vergessen werden.