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Künftig werden deutlich mehr Schauspielerinnen und Schauspieler für die Neustarthilfe antragsberechtigt. Die bisher auf Soloselbstständige und unständig Beschäftigte beschränkte Hilfe wird nun auch auf kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten erweitert.

Martin Rabanus und Bernd Westphal:

„Wir sind sehr erleichtert, dass die Bundesregierung die Hilfen für den Kulturbereich um einen wichtigen Baustein erweitert: Künftig werden deutlich mehr Schauspielerinnen und Schauspieler für die Neustarthilfe antragsberechtigt. Die bisher auf Soloselbstständige und unständig Beschäftigte beschränkte Neustarthilfe wird nun auch auf kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten erweitert. Das wird die Zahl der Künstlerinnen und Künstler erheblich erweitern, die Hilfen von bis zu 7.500 Euro für Januar bis Juni 2021 beantragen können.

Damit helfen wir denjenigen, die Hilfe am dringendsten benötigen. Denn durch dieses Sonderprogramm profitieren vor allem viele Schauspielerinnen und Schauspieler, die bislang durch das Raster der Hilfen gefallen sind.

Auf intensives Werben der Kultur- und Wirtschaftspolitikerinnen und – politiker aus der SPD-Bundestagsfraktion hin, hat sich die Bundesregierung nun für diese gerechte Lösung entschieden.“