In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen fand eine Expertenanhörung zum Änderungsgesetz der Landesbauordnung statt. Die Landesregierung hat dazu einen Gesetzesentwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht.
Hierzu erklären Christian Dahm, heimischer SPD-MdL und stellvertretender Vorsitzender, und Andreas Becker, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Christian Dahm:
„Dieser Gesetzesentwurf ist nicht hinnehmbar. Erst seit Anfang 2019 ist die Landesbauordnung gültig. Nun legt Ministerin Scharrenbach ein Änderungsgesetz vor – welches an der Realität vorbeigeht. Es bleibt bei vielen handwerklichen Fehlern und juristischen Unklarheiten, die bei den Bauämtern in den Kommunen zu Rechtsunsicherheit und Auslegungsproblemen führen werden. Im Ergebnis wird es nicht zu der angestrebten Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren kommen. Mit dieser eigensinnigen Politik ohne Berücksichtigung der hohen Fachlichkeit und umfassenden Praxiserfahrung der kommunalen Bauämter und der Kompetenzen des Bauministeriums schadet Ministerin Scharrenbach dem Land Nordrhein-Westfalen und seinen Menschen.“
Andreas Becker:
„Im Gesetzesentwurf wird der dringende Bedarf nach mehr barrierefreiem und altersgerechtem Wohnraum nicht berücksichtigt. Er verstößt damit gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und ebenso gegen die Vorgaben des Inklusionsstärkungsgesetzes NRW. Wenn sich daran nichts ändert, heißt das im Klartext: Das Land zieht sich aus der Umsetzung des Anspruchs auf gleichberechtigte Teilhabe zurück. Das ist auch und gerade angesichts der enorm hohen Zahl an fehlenden Wohnungen in diesem Segment ein fatales Zeichen und für alle Betroffenen ein Schlag ins Gesicht.“