Besser spät, als nie: Überbrückungshilfe III kann beantragt werden

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Frohe Kunde für die durch den Lockdown stark gebeutelte Wirtschaft: nach wochenlanger Verzögerung können die Corona-Wirtschaftshilfen, rückwirkend ab November und bis einschließlich Juni 2021, auf den entsprechenden Seiten der Bundesregierung nun endlich beantragt werden.

Bernd Westphal, wirtschaftspolitischer Sprecher;
Sabine Poschmann, stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecherin

„Friseuren, Einzelhandel oder die vielen verzweifelten Mittelständler und Soloselbstständigen – jetzt kann endlich geholfen werden, mit einem staatlichen Zuschuss für die laufenden Fixkosten. Seit Monaten haben wir mit der Bundesregierung an diesem Programm gearbeitet und insbesondere eine Erhöhung der dringend notwendigen Abschlagszahlungen und eine Lösung für die unverkäufliche Saisonware durchsetzen können. Nun gibt es bis zu 400.000 Euro für vier Monate.

Die Hilfen kommen gerade noch rechtzeitig. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier steht in der Verantwortung, dass bei der Auszahlung nun endlich auch alles klappt. Das Geld hat Finanzminister Olaf Scholz schon seit Monaten bereitgestellt. Die Hilfen müssen jetzt schleunigst in den Unternehmen ankommen.

Bereits im letzten Koalitionsgipfel wurden weitere Vereinfachungen beim Zugang und bei den ansetzbaren Kosten vereinbart. Was lange währt, wird endlich gut: jetzt müssen wir uns die Verfahren genau anschauen, ob nicht immer noch zu viel Bürokratie in den Formularen versteckt ist. Sollte es noch Probleme geben, müsste dann noch nachgesteuert werden.“