Verlängerung der Steuererklärungsfrist für steuerberatende Berufe

Foto: Sven Teschke / Lizenz: Creative Commons CC-by-sa-3.0 de, Einkommensteuererklärung 0176, CC BY-SA 3.0 DE

Die Bundesregierung hat heute eine Formulierungshilfe für eine Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist für von Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen erstellte Steuererklärungen beschlossen. Mit der Verlängerung der Steuererklärungsfrist wird sichergestellt, dass den Angehörigen der steuerberatenden Berufe auch in der Corona-Zeit ausreichend Zeit zur Bearbeitung der Steuererklärungen bleibt.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:

„Die Angehörigen der steuerberatenden Berufe leisten einen wichtigen Beitrag, damit von der Corona-Pandemie negativ betroffene Steuerpflichtige die Krise meistern können. Über die Steuerberatung hinaus unterstützen sie etwa Unternehmen bei der Inanspruchnahme steuerlicher Erleichterungen und bei der Beantragung von Corona-Hilfsleistungen des Bundes und der Länder. Neben den Angehörigen der steuerberatenden Berufe tragen auch die Beschäftigten in den Finanzämtern ganz wesentlich zur Bewältigung der Krisenlasten bei.

Um Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine sowie die Finanzverwaltung zu entlasten, soll die regulär mit Ablauf des Monats Februar 2021 endende Steuererklärungsfrist für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert werden. Gleichzeitig wird die regulär fünfzehnmonatige zinsfreie Karenzzeit für Erstattungs- und Nachzahlungszinsen ebenfalls um sechs Monate verlängert.“