Die Fraktionen von CDU und FDP haben gestern den Entwurf ihres umstrittenen Pandemiegesetzes abgeändert. Noch am Abend des 21. Januars 2021 hatten die regierungstragenden Fraktionen der demokratischen Opposition einen Entwurf für ein neues Pandemiegesetz zugeleitet, der u. a. vorsah, dass
- die Feststellung der pandemischen Lage ohne Befristung erfolgen sollte und
- der Landtag nicht mehr die Möglichkeit haben sollte, die einmal festgestellte pandemische Lage wieder aufzuheben.
Nunmehr haben die Fraktionen von CDU und FDP den Gesetzentwurf im Vergleich zu der am Donnerstag übersandten Fassung in diesen Punkten abgeändert. Danach soll der Beschluss des Landtags, mit dem die pandemische Lage festgestellt wird, wieder auf zwei Monate befristet sein, und der Landtag soll auch wieder die Möglichkeit haben, die Feststellung der pandemischen Lage aufzuheben.
Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Diese Korrekturen am Gesetzentwurf sind richtig und wichtig. Und sie zeigen, dass Opposition auch in Zeiten der Pandemie wirkt. Leider bleibt weiterhin der Makel der drohenden Verfassungswidrigkeit des Gesetzes. Denn die gröbsten Fehler des Entwurfs sind immer noch nicht behoben. Und die Beteiligungsrechte des Parlaments werden nach wie vor nicht gestärkt. Aber das kann in den gemeinsamen Gesprächen noch geschehen. Die Fraktion der SPD bleibt jederzeit gesprächsbereit. Es gibt allerdings auch noch sehr viel zu besprechen.“